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Kurzer ProzessFreispruch für Bergisch Gladbacher

Das Bensberger Schöffengericht sprach einen Bergisch Gladbacher frei: Fast acht Kilo Marihuana aus dem Darknet waren an seine Adresse adressiert.

ARCHIV - 12.05.2026, Sachsen, Schkeuditz: Ein Drogenspürhund des Zoll schnüffelt an Paketen im DHL-Hub am Flughafen Leipzig/Halle.  (zu dpa: «Spürhund erschnüffelt geschmuggelte Pythonhäute») Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Spürhund bei der Arbeit

Sieben Komma neun vier Kilogramm Marihuana sind eine Menge Stoff. Verpackt in acht Paketen, Anfang Juni im Darknet bestellt, sollte die Ware an ein Mehrfamilienhaus in Bergisch Gladbach geliefert werden. Als Empfänger stand ein 1970 geborener Bewohner des Hauses auf dem Etikett. Doch das Rauschgift kam nie bei ihm an. Der Zoll fing die Sendung ab und verwehrte den Ermittlern damit den einzigen Weg, dem Mann überhaupt eine Schuld nachzuweisen.

Kurzer Prozess mit Freispruch

Am Ende eines kurzen Prozesses vor dem Bensberger Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Max Friedrich steht ein Freispruch. Denn das Rechtsstaatsprinzip und das Schuldprinzip verbieten es dem Staat, jemanden ohne nachgewiesene Schuld zu bestrafen. Ein bloßer Verdacht reicht im Strafrecht nicht für ein Urteil aus.

Der Angeklagte schweigt

Der Angeklagte wählte die klügste aller Strategien: Er schwieg. Keine Angaben zur Person, kein Wort zur Sache. Wer nichts sagt, bietet im Gerichtsaal keine Angriffsfläche. Also mussten die Indizien sprechen, und die sagten wenig. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten zwar 50 Gramm Cannabis, für dessen Handel der Mann keine Erlaubnis besaß, jedoch keine Spuren einer Darknet-Bestellung. „Der Angeklagte besitzt keinen Computer und sein Handy lieferte keine Hinweise“, erklärte sein Strafverteidiger.

Die Rolle von „Mister X“

Wer aber hat die fast acht Kilo geordert? „Es kann doch der Freund eines Freundes gefragt haben, ob er ein Paket annehmen könne“, hielt Verteidiger Udo Klemt dem Gericht vor. Ein Unbekannter, ein „Mister X“, gibt die Bestellung auf und nutzt eine fremde Adresse als Briefkasten. „Diese Fälle sind nicht anklagbar“, sagte Klemt. Wo jeder ein Paket auf fremden Namen bestellen kann, beweist ein Adressaufkleber gar nichts.

Der Richter ärgert sich über die Ermittler

Der Vorsitzende Richter Dr. Max Friedrich ärgerte sich vor allem über das Vorgehen der Ermittlungsbehörden.

Zwar war im Zusammenhang mit der Sendung ein GPS-Tracker im Spiel, doch das Paket wurde nicht weiter zugestellt, der Peilsender nicht ausgewertet. Hätten die Fahnder gewartet und die Lieferung überwacht, bis der Empfänger sie annimmt, öffnet oder an Hintermänner weitergibt, säße die Justiz heute nicht vor einem blinden Fleck.

Die Zeugin kann nicht helfen

Diesen blinden Fleck konnte auch die einzige Zeugin nicht beseitigen. Die 33-jährige selbstständige Kurierfahrerin sollte sich daran erinnern, ob sie bereits ähnliche Pakete an diese Adresse geliefert hatte. Ein hoffnungsloses Unterfangen: Im Mehrfamilienhaus gehen täglich etliche Sendungen ein; oft stellte die Botin die Pakete einfach im Flur ab, fragte einen Nachbarn oder gab sie im Paketshop ab.

Anklage bricht zusammen

Zudem fährt sie seit anderthalb Jahren nicht mehr in diesem Bezirk. Wie die Pakete für dieses Haus damals aussahen, wusste die Zeugin nicht mehr. Damit brach die Anklage in sich zusammen. Der Sachverhalt ließ sich nicht bestätigen, ein Nachweis war unmöglich. Im Zweifel für den Angeklagten: Das Schöffengericht sprach den Bergisch Gladbacher nach kurzer Beratung, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, frei. (ck)