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ProzessTrotz Bewährung schreibt Rösrather mit Minderjährigen über sexuelle Inhalte

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Der Angeklagte stand vor dem Schöffengericht.

Der Angeklagte stand vor dem Schöffengericht. 

Obwohl es das dritte Vergehen dieser Art war, kam der Angeklagte wieder mit einem milden Urteil davon.

Das Leid der Opfer sei ihm zunächst gar nicht bewusst gewesen, gibt der Angeklagte in seinem ersten Prozess 2023 in Bensberg zu Protokoll. Mittlerweile unterziehe er sich einer Therapie und wolle mit diesen Dingen überhaupt nichts mehr zu tun haben, versichert er auf Nachfrage der damals Vorsitzenden Richterin Birgit Brandes. Diese Aussagen konnte man über den ersten Prozess des nun erneut angeklagten jungen Mannes in dieser Zeitung lesen.

Angeklagter schrieb trotz Bewährung mit Minderjährigen über sexuelle Inhalte

22 Monate Haft auf Bewährung wurden ihm damals auferlegt, verbunden mit der Auflage, die Therapie fortzuführen. Jetzt stand er erneut vor Gericht. Auf X, vormals Twitter, waren Bilder und zwei Chats aufgetaucht, in denen er mit zwei mutmaßlich 13-jährigen Jungen über die Größe ihrer Penisse, das Ejakulat beim Onanieren und schließlich über die sprießende Behaarung im Intimbereich schrieb. Alles Dinge, die man eigentlich nicht hören möchte.

Das Vergehen wurde lediglich als Versuch eines sexuellen Missbrauchs an Kindern ohne Körperkontakt gewertet, da das Alter der Beteiligten nicht zweifelsfrei zu ermitteln war. Bei einem weiteren Chat mit dem Austausch entsprechender Bilder auf Snapchat war jedoch das Alter des Kindes eindeutig zu recherchieren. Die beiden kannten sich auch vom gemeinsamen Zocken. Pikanterweise geschah dieser Chat in der Weihnachtsnacht 2024.

Amerikanische Organisation meldete sexuelle Chats des Rösrathers

Das Ganze flog auf, weil es eine amerikanische Organisation namens NCMEC (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) gibt, die den internationalen Datenverkehr auf solche Inhalte filtert. Eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes NRW erläuterte dem Gericht den Prozess: Wenn es einen Vorfall gibt, versendet die Organisation einen Bericht an die Polizei des jeweiligen Landes.

Hier in Deutschland sichtet dann das Bundeskriminalamt die Daten und leitet sie an das zuständige Landeskriminalamt weiter. Dieses fordert die Daten beim Provider an, der im Fall von X/Twitter eine Kopie des gesamten Nutzerkontos schickt. Hier konnten dann die Chats und Bilder eingesehen werden. Im Chat von Snapchat konnten die Polizeibeamten zusätzlich das Opfer identifizieren und über einen Abgleich mit den Daten der Meldebehörden zweifelsfrei zuordnen.

Angeklagter wohnt noch bei seinen Eltern

So kam es, dass die Polizei zum dritten Mal bei dem jungen Mann aus Rösrath, der noch bei seinen Eltern wohnt, vor der Tür stand, sein Zimmer durchsuchte und Handy, Festplatten und Computer beschlagnahmte. Die Polizistin, die an diesem Tag dabei war, berichtete, dass der Angeklagte zunächst die PIN für sein Handy nicht herausgeben wollte. Erst auf die Frage „Haben Sie etwas zu verbergen? “ lenkte er ein. Auch schien es der Zeugin so, dass der Angeklagte sehr nervös wirkte, da er ja zuvor eine Bewährungsstrafe erhalten hatte.

Am Ende des vergangenen Prozesses nahm das Schöffengericht dem Angeklagten Reue und Einsicht ab. Die Verteidigerin Mercedes Ramona Formes meinte in ihrem Plädoyer, dass ihr Mandant nun keine kinderpornografischen Videos und Bilder mehr teile, weil er eingesehen habe, dass diese mit dem Leiden von Unschuldigen erkauft würden. Doch offensichtlich käme er nicht aus dem Tunnel heraus, wenn der einschlägige Chat einmal begonnen hat.

Rösrather soll in Therapie lernen, nicht mit Minderjährigen über sexuelle Inhalte zu chatten

Daran würde er nun in der Therapie arbeiten. Er habe Kontakt zu zwei spezialisierten Therapeuten aufgenommen, doch erst ein Erstgespräch führen können, da die Spezialisten offensichtlich sehr gefragt sind. Zudem sei es sein Wunsch, eine stationäre Therapie zu beginnen. Zum Schluss bemerkte er noch, er würde sich das Leben nehmen, falls er ins Gefängnis komme.

Der Staatsanwaltschaft erschien der Angeklagte hingegen unbelehrbar. Schließlich habe er trotz des ersten Urteils und nach zwei Durchsuchungen weitergemacht, wodurch es zur dritten Durchsuchung gekommen sei. Sie forderte daher als Gesamtstrafe für alle Delikte zwei Jahre und sechs Monate Haft, eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Das Bensberger Schöffengericht zog sich lange zur Beratung zurück. Schließlich verkündete die Vorsitzende Richterin Britta Epbinder ein milderes Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die vierjährige Bewährungszeit ist an die üblichen Bedingungen geknüpft, außerdem muss der Angeklagte seine Therapie fortsetzten und bis zum Oktober diesen Jahres einen stationären Therapieplatz vorweisen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft innerhalb der erforderlichen Frist Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.