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Dritter Prozesstag Tödlicher Unfall in Hürth war laut Gutachter für Angeklagten vermeidbar

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Das Foto zeigt den Angeklagten mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.

Der Angeklagte, hier mit seinem Anwalt im Verhandlungssaal, soll vor dem tödlichen Unfall abgelenkt gewesen sein. 

Ein Sachverständiger äußerte sich vor dem Landgericht in Köln detailliert zur Ampelschaltung an der Unfallkreuzung an der Frechener Straße.

Wäre der tödliche Unfall am 4. Juni 2025 auf der Frechener Straße vermeidbar gewesen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des dritten Prozesstages gegen einen inzwischen 21-jährigen BMW-Fahrer, der an dem Tag kurz nach 12 Uhr auf der Fußgängerfurt zur Einmündung Theresienhöhe mit einer Ausflugsgruppe von der Carl-Orff-Grundschule in Alstädten-Burbach zusammengestoßen war. Die zehnjährige Schülerin Avin und der 25-jährige Schulbegleiter Luis starben einige Tage später im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen. Zwei Kinder, denen das Auto über die Füße rollte, kamen mit Prellungen davon.

Um dem Kind, das am Unfallort gegenüber der Polizei Angaben machen konnte, die Aussage vor Gericht und das Risiko einer erneuten Traumatisierung zu ersparen, war der Vater des Jungen als Zeuge geladen. „Mein Sohn hatte lange Einschlafprobleme, weil immer mehr Details des Unfalls hochkamen, die er mir mitteilte“, berichtete der Vater.

Hürth: Fahrer soll vor dem Unfall nicht auf die Straße geschaut haben

Der Junge, der mit seinem besten Freund in der vordersten Zweierreihe hinter Luis stand, will auf das Kommando „los, los“ einer Lehrerin bei Grün kurz nach links geschaut und ein Auto mit „Affenzahn“ herannahen gesehen haben. Dabei sei ihm aufgefallen, dass der Fahrer nach unten schaute. Luis, der schon auf die Fußgängerfurt getreten war, soll noch eine Armbewegung nach hinten gemacht haben – für die Kinder ein Zeichen, zurückzubleiben –, bevor er selbst von dem Auto erfasst wurde.

Nur einen Tag nach dem tragischen Geschehen soll es an derselben Stelle zu einem Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Pkw und Fußgängern gekommen sein. Eine Anwohnerin, die mit Sohn, Tochter, einer Freundin und ihrem Hund nachmittags bei Grün die Frechener Straße aus Richtung Theresienhöhe überquerte, was sie nach eigenen Angaben häufig tut, erlebte eine Schrecksekunde, als eine junge Autofahrerin durch Vollbremsung etwa 20 Zentimeter vor einer älteren Frau zum Stehen kam. „Es war Gelb“, soll sich die Frau entschuldigt haben und weitergefahren sein.

Der Angeklagte überfuhr die Haltelinie vier Sekunden nach Beginn der Rotphase. Er schaute nicht nach vorne, deshalb nahm er die Fußgänger erst wahr, als er ungebremst in die Gruppe hineinfuhr
Der Sachverständige vor Gericht

Die Zeugin ist Polizistin bei der Autobahnpolizei in Frechen. Sie informierte ein paar Tage später Kollegen in Hürth. Zuvor hatte sie mit ihrem 14-jährigen Sohn selbst per Handy Messungen an der Unfallstelle vorgenommen. Ihr Ergebnis: Die Ampel für geradeaus fahrende Pkw zeige erst dann Rot, wenn die Fußgänger bereits grünes Licht haben.

„Das ist keine belastbare Messung“, widersprach der Sachverständige für Unfallrekonstruktion, der seine Ergebnisse am Mittwoch (27. Mai) detailliert erläuterte. Für eher zutreffend hält er die Messung der Polizei vom Samstag nach dem Unfall. Um Reaktionszeiten zu verringern, nutzten die Beamten Echtzeit-Funkgeräte für Absprachen zwischen den Personen, die jeweils die Autofahrer- und die Fußgängerampel beobachteten.

Gutachter: Ampel in Hürth zeigte seit vier Sekunden Rot, als der Angeklagte die Haltelinie überfuhr

Ihren Messungen zufolge vergehen sechs Sekunden, sobald die Autofahrerampel auf Gelb umgesprungen ist, bis die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Zwei Sekunden liegen demnach zwischen dem Beginn der Rotphase für den motorisierten Verkehr und der Grünphase für Fußgänger. Der Sachverständige studierte den Ampelschaltplan und die Aufzeichnungen der tatsächlich gegebenen Lichtsignale. Um gleichzeitig beide Schaltungen im Blick zu haben, setzte er eine Drohne ein.

Ergebnis der 20-minütigen Messung ist, dass die Autofahrerampel fünf Sekunden lang Gelb und drei Sekunden Rot zeigt, bevor Fußgänger grünes Licht bekommen. „Der Angeklagte überfuhr die Haltelinie vier Sekunden nach Beginn der Rotphase. Er schaute nicht nach vorne, deshalb nahm er die Fußgänger erst wahr, als er ungebremst in die Gruppe hineinfuhr“, schlussfolgerte der Gutachter aus einer Fülle von Daten.

Sekundenlanges Schweigen folgte im Gerichtssaal seinem Fazit: „Der Unfall war für den Angeklagten vermeidbar.“ Der Prozess wird fortgesetzt.