In dem Gutachten wird erläutert, wie viele Räume in den Gebäuden vorhanden sein müssen und wie die einzelnen Standorte erreichbar sind.
FeuerwehrGutachter nimmt Standorte für neue Gerätehäuser in Pulheim unter die Lupe

Eine Einsatzkraft der Feuerwehr steht neben einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. (Symbolbild)
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Die Stadt will in den nächsten Jahren drei neue Feuerwehrgerätehäuser errichten lassen. Geplant sind sie in Brauweiler, Stommeln und Pulheim. Das Fachamt rechnet mit Kosten in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro. Wo genau die neuen Gebäude für die jeweiligen Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr gebaut werden, ist noch unklar.
Um herauszufinden, welche Standorte in den erwähnten Stadtteilen sich tatsächlich für die Feuerwehrgerätehäuser eignen, ist eine Standortanalyse in Auftrag gegeben worden. Sie liegt der Stadtverwaltung inzwischen im Entwurf vor, wie Dezernent Olaf Kleine-Erwig Anfang Juli im Umwelt- und Planungsausschuss mitteilte. „Sie wird derzeit in der Verwaltung geprüft“, so Stadtsprecherin Ruth Henn auf Anfrage der Redaktion.
Pulheim: Politik könnte vor dem Jahresende entscheiden
Ziel sei es, die Ergebnisse der Studie in einer Sitzung des Feuerwehrbeirats nach der Sommerpause zu beraten. „Im Anschluss könnten dann bis zum Jahresende die Entscheidungen zu den Standorten in den zuständigen politischen Gremien getroffen werden“, so die Stadtsprecherin. In einem weiteren Schritt werde in einer Machbarkeitsstudie untersucht, wie der Raumbedarf an dem dann festgelegten Standort realisiert werden kann.
In Brauweiler hat der Gutachter eine Fläche an der Liethenstraße untersucht, in Stommeln ein Grundstück am Ortsausgang in Richtung Pulheim neben der Filiale des Discounters Aldi, im Zentralort eine Fläche an der Peter-Kanters-Allee. Der Gutachter hat auch geprüft, ob eine Erweiterung am heutigen Standort Zum Schwefelberg denkbar ist. Da es noch offene Fragen gibt – etwa im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse oder die heutige Nutzung – nennt die Verwaltung keine weiteren Standorte.
In dem Gutachten wird erläutert, wie viele Räume in den Gebäuden vorhanden sein müssen, wie die einzelnen Standorte erreichbar sind und ob die Hilfsfristen eingehalten würden. Gemeint sind die gesetzlich vorgegebenen Höchstzeiten, innerhalb derer Feuerwehr und Rettungsdienst nach einem Notruf am Einsatzort eintreffen müssen. Grundsätzlich sollten die ersten Einsatzkräfte nach acht Minuten vor Ort sein.
Die Fläche an der Peter-Kanters-Allee hatte die Verwaltung vorsorglich in die Rahmenplanung für das angedachte Gemeindebedarfszentrum einbezogen. Den zugrundeliegenden Bebauungsplan Nr. 171 hat der Umwelt- und Planungsausschuss zuletzt – wie berichtet – mit dem Aufstellungsbeschluss auf den Weg gebracht. Über die Potenzialfläche hatten sich allerdimgs einige Fraktionen wie etwa die Grünen, die SPD und die Sozial-Liberale Fraktion kritisch geäußert, da sie allzu abgelegen sei.
