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Brandgefahr gebannt?REVG hebt Verbot von E-Scootern in Bussen auf

Lesezeit 4 Minuten
Ein Mann fährt mit einem E-Tretroller auf der Straße.

E-Roller dürfen wieder in Bussen der REVG mitgenommen werden.

Die Sorge vor brennenden Batterien habe sich als unbegründet herausgestellt. Zahlreiche Fahrgäste hatten das Verbot kritisiert.

Die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hat das seit 1. März 2024 geltende Verbot der Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen zu Wochenbeginn (19. Mai) aufgehoben. Grundlage für das Verbot waren Sicherheitsbedenken aufgrund von Vorfällen im In- und Ausland, bei denen Fahrzeugbatterien in Brand geraten waren.

Die REVG war bei dem Verbot einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gefolgt. Aber: Seitdem sei es bei Verkehrsunternehmen, die das Verbot nicht ausgesprochen hätten, zu „keinen berichtenswerten gefährlichen Situationen für Fahrgäste und Fahrpersonal“ gekommen, teilt die REVG mit. Daher lasse man die Mitnahme im Sinne der Fahrgäste wieder zu.

Rhein-Erft: REVG reagiert auf Wünsche der Fahrgäste

„Die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität“, sagt Verkehrsleiter Carsten Bußjaeger. „Dennoch kann im Linienbus im Brandfall schneller reagiert werden als in unterirdisch fahrenden Bahnen.“

Mit dem Kippen des Verbots setzt sich die REVG von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen ab. So schreibt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg beispielsweise auf seiner Homepage, dass das Mitnahmeverbot von E-Rollern nach wie vor Bestand habe – mit Ausnahme der REVG. Auch Anfragen dieser Redaktion bei großen Verkehrsunternehmen im Rheinland ergaben, dass sie keinen Anlass zur Lockerung des Verbots sehen. 

Aktuell ist eine Aufhebung unserer Regelung nicht in Sicht, aber die RVK beobachtet die technischen Entwicklungen
RVK-Sprecher Jan Peter Fischer

Dies gilt gleichermaßen für die Rheinbahn in Düsseldorf und die Kölner Verkehrsbetriebe. Wobei sie darauf verweisen, dass sie mit ihren Bahnen auch unterirdisch führen. Dort ergebe sich bei einem Brand eine andere Gefährdungslage für Fahrgäste als in Bussen.

Der Regionalverkehr Köln (RVK), dessen Busse in Wesseling, Brühl und Hürth eingesetzt werden, hält das E-Roller-Verbot ebenfalls aufrecht. Deren Sprecher Jan Peter Fischer sagt: „Die RVK teilte bereits im März 2024 die Auffassung, dass die Regularien zur Mitnahme von E-Scootern in Bussen aufgehoben werden können, wenn die Industrie entsprechende Sicherheitsstandards schafft und den daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Aktuell ist eine Aufhebung unserer Regelung nicht in Sicht, aber die RVK beobachtet die technischen Entwicklungen.“

Walter Reinarz ist Geschäftsführer der REVG.

Walter Reinarz ist Geschäftsführer der REVG.

Aus demselben Grund hält der VDV an seiner Empfehlung aus dem Jahr 2024 fest. Aus Sicht des  Branchenverbands für den öffentlichen Verkehr gebe es aus rechtlicher Betrachtung keinen neuen Sachstand, sagte Sprecher Lars Wagner. Eine entsprechende Verordnung für die Batteriesicherheit sei noch nicht novelliert.  

Der ADAC Nordrhein betrachtet es  als „eher unwahrscheinlich“, dass es zu einem explosionsartigen Akku-Brand komme. Wenn doch, könnten Fahrgäste durch den eingeatmeten Rauch allerdings gesundheitliche Schäden erleiden, sagt Sprecher Thomas Müther in Köln.

Er gibt allerdings zu bedenken, dass überall dort, wo ein solches Verbot gelte, der private E-Scooter als Zubringer für die erste beziehungsweise letzte Meile des öffentlichen Verkehrs ausfalle. Ein absolutes ÖPNV-Mitnahmeverbot sei daher aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig und sollte keine Dauerlösung sein. Müther fordert: „Unter Einbeziehung technischer Neuentwicklungen, beispielsweise bei der Akkutechnologie, Aktualisierungen von Prüfnormen oder von Brandschutzmaßnahmen sollte eine sichere Mitnahme von E-Scootern wieder möglich sein.“

REVG-Geschäftsführer Walter Reinarz sieht zum einen die Gefahr, das bundesweite Ziel, die Verkehrswende durch Kombination verschiedener Verkehrsmittel zu verpassen. Zum anderen begründet er die Aufhebung des Verbots damit, dass sich zahlreiche Fahrgäste beschwert hätten. Was er nachvollziehen kann: „Wie soll ich jemanden klarmachen, dass er seinen E-Roller in Zügen der Deutschen Bahn mitnehmen kann, aber in unseren Bussen nicht?“

Reinarz verweist darauf, dass die RVM als eines der größten Verkehrsunternehmen bundesweit das Verbot für Busse und Bahnen ebenfalls aufgehoben habe, und E-Roller in den Bussen des Stadtverkehrs Euskirchen immer erlaubt gewesen seien. Er räumt gleichwohl ein, dass durch den Vorstoß seines Unternehmens und dem Zögern anderer Verkehrsunternehmen ein weiterer Flickenteppich im ÖPNV entstehe, neben dem hinlänglich bekannten der unterschiedlichen Tickets in den Verbünden.

Der REVG-Geschäftsführer weiß mit der Freigabe den Aufsichtsrat hinter sich. So sagt der Vorsitzende des Gremiums, Gregor Golland (CDU): „Der Beirat der Verkehrsunternehmen im VRS habe es den Unternehmen freigestellt, die Mitnahme wieder zuzulassen, nachdem es seit Einführung des Verbots keine Zwischenfälle mit brennenden E-Rollern gegeben habe.“ 


E-Tretroller sind laut REVG tariflich den E-Bikes gleichgestellt. Für die Mitnahme ist ein Fahrradticket erforderlich. Wird der Roller zusammengeklappt transportiert, gilt er als Handgepäck und kann im Bus kostenlos mitgenommen werden. E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, die zur Beförderung zugelassen sind, entsprechen in der Regel nach Angaben der REVG höheren Sicherheitsstandards und sind auch weiterhin für die Mitnahme zugelassen. (dv)