Ein Schutzkonzept mit Anforderungen für Zivilschutzanlagen werde derzeit erarbeitet, teilt die Bundesanstalt für Immobilien mit.
Nach Bunker-Fund in BonnDiese Schutzräume für die Bevölkerung gibt es in Rhein-Sieg im Ernstfall

U-Bahn-Tunnel und U-Bahnhöfe sollen m Ernstfall als Schutzräume für die Bevölkerung dienen. Allerdings befinden sich alle in der Gegend in Bonn, wie hier am Stadthaus.
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Die Anlage stammt vermutlich aus den Jahren 1940/41 und befindet sich vollständig unter der Straßenoberfläche. Es ist eine alte Bunkeranlage, die kürzlich im Bonner Stadtbezirk Tannenbusch bei Bauarbeiten entdeckt und zunächst vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland inspiziert wurde.
Offenbar wurde der Bunker nach dem Zweiten Weltkrieg noch genutzt. Dafür sprechen Schriftzüge an den Wänden, wohl von Menschen, die dort Schutz suchten. Es soll nun geprüft werden, ob die Reste der Anlage erhalten werden können.
Wie ist der Rhein-Sieg-Kreis beim Thema Zivilschutz aufgestellt?
Menschen im Rhein-Sieg-Kreis, die die letzten Jahre des Zweiten Weltkriegs als Kinder erlebt haben, können sich vermutlich an Luftalarm, Sirenen und einschlagende Bomben erinnern. Für die Menschen in der Ukraine, im Iran oder in Israel ist es Realität. Sie flüchten in U-Bahnhöfe, in Bunker und harren aus. Solche Bunker, wie er gerade in Bonn gefunden wurde. Doch wie steht es um den Zivilschutz im Rest der Region? Wie wäre der Zivilschutz im Rhein-Sieg-Kreis im Kriegsfall aufgestellt? So viel vorab: Funktionsfähige Bunker sind nicht vorhanden.
Läge der Rhein-Sieg-Kreis in Finnland, wüsste jeder Bewohner, jede Bewohnerin, wo sich der nächste Schutzraum befände. In Helsinki gibt es Hunderte Bunkeranlagen, die in Friedenszeiten als Schwimmbäder oder Tennisanlagen genutzt werden. Eine Lehre aus der Geschichte, denn im Winter 1939/1940 versuchte Stalins Rote Armee, Finnland einzunehmen. Die Skandinavier schlugen die Invasion zurück, doch das Trauma blieb in der Gesellschaft verankert – und Vorkehrungen wurden getroffen.
Instandhaltung und Wartung von Zivilschutzanlagen wurde ab 2007 eingespart
In Westdeutschland standen einst rund 2000 öffentliche Schutzräume mit 1,6 Millionen Plätzen zur Verfügung, nachzulesen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Immobilien besucht, die heute für die rechtliche Abwicklung von Zivilschutzeinrichtungen zuständig ist. Zu diesen zählten nicht nur Hoch- und Tiefbunker sowie alte Bergbau-Stollen, sondern auch sogenannten Mehrzweckanlagen: zivile Bauwerke wie Tiefgaragen und U-Bahnhöfe, die in der Nachkriegszeit errichtet wurden und auch als Schutzraum für die Bevölkerung dienen konnten. Wie in Finnland also. Sie waren vor allem für Personen gedacht, die sich im Falle eines Luftalarms draußen aufhielten.
2007, der Kalte Krieg war lange vorbei, die Weltlage entspannte sich: Die Welt kaufte deutsche Autos, die USA beschützten die Bundesrepublik, Russland lieferte Gas. Nicht nur die Bundeswehr wurde nach und nach verkleinert, auch wurde in dem Jahr beschlossen, die technische Instandhaltung und Wartung der Zivilschutzanlagen einzusparen. Als Russland 15 Jahre später die Ukraine überfiel, waren noch 579 Zivilschutzräume mit nicht mal einer halben Million Plätzen übrig – für ganz Deutschland, wohlgemerkt.
Einziger öffentlicher Schutzraum im Rhein-Sieg-Kreis ist in Wachtberg
Befindet sich davon denn zumindest einer in der Nähe? Die Pressestelle der Bundesanstalt für Immobilien schickt eine umfassende, wenn auch etwas widersprüchliche Antwort. Es existiere tatsächlich ein öffentlicher Schutzraum im Rhein-Sieg-Kreis, teilt Pressesprecher Thomas Schnieders mit, und zwar in Wachtberg. Wo genau, wolle er allerdings nicht sagen. „Dieser Schutzraum steht im Privateigentum. Unter Berücksichtigung der Eigentümerinteressen kommt eine Veröffentlichung von Adressen grundsätzlich nicht in Betracht. Das führt erfahrungsgemäß zu einem erheblichen Anstieg von Aufbrüchen und rechtswidrigem Betreten.“
Die meisten der übriggebliebenen Schutzräume seien in privater Hand, der Bund habe ein Nutzungsrecht im Katastrophenfall. In Friedenszeiten jedoch überwiegt der Datenschutz den Zivilschutz. Die Bevölkerung werde selbstverständlich rechtzeitig über die Lage und die konkreten Zugangsmöglichkeiten eines Schutzraums informiert. Die erforderlichen Informationen sollen dann sowohl analog als auch digital, beispielsweise über Warn-Apps, zur Verfügung gestellt werden.
Schutzkonzept für Zivilschutzanlagen wird derzeit erarbeitet
Doch nützen würde das wahrscheinlich nicht viel: Die meisten der 579 Schutzräume sind während des Kalten Kriegs und für dessen Gefahren gebaut worden: Trümmer, Brände, chemische Kampfstoffe, atomare Strahlung. Doch weil sich nach 2007 keine offizielle Stelle mehr um sie kümmerte, sind sie weder funktions- noch einsatzbereit. Und die ostdeutschen Schutzräume waren nach 1990 nie Teil des Auftrags zur Instandhaltung.
Grundsätzlich sei die Reaktivierung dieser Schutzräume möglich, schreibt die Bundesanstalt für Immobilien auf ihrer Seite. Doch wie lange das dauert und wie viel das kostet, hängt davon ab, vor welchen Gefahren sie schützen sollen. Ein aktuelles Schutzkonzept, das Richtlinien und Anforderungen an Zivilschutzanlagen festlegt, gebe es nicht, schreibt Thomas Schnieders. Ein solches werde seit zwei Jahren erarbeitet, lediglich ein paar Eckpunkte seien festgelegt.
Öffentliche Schutzräume wie Tiefgaragen und U-Bahnhöfe sollen erfasst werden
Um die Bevölkerung zumindest vor möglichen Explosionsdruckwellen, Splittern und Trümmern zu schützen, soll die bestehende Bausubstanz in Deutschland genutzt werden. Öffentliche Gebäude und private Immobilien, die sich als öffentliche Zufluchtsstätten eignen, sollen zentral erfasst werden. „In Betracht kommen neben den 579 Schutzräumen unter anderem Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume. Ein digitales Verzeichnis, das auf diesen Daten aufbaut, ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die nächstgelegenen Schutzorte zu ermitteln“, teilt Schnieders mit.

In Tiefgaragen sollen Menschen flüchten, wenn der Verteidigungsfall eintritt. Sie können allerdings nur vor Splittern und Druckwellen schützen.
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Schutz sollen aber auch private Keller bieten, entsprechende Handlungsempfehlungen sind Teil des geplanten Schutzkonzepts. Wann dieses veröffentlicht werden soll, ist unklar.
Erst dann können Länder und Kommunen tätig werden, um öffentliche Schutzräume zu unterhalten. „Bei der Identifizierung geeigneter Schutzmöglichkeiten ist allerdings eine Beteiligung der Kommunen im Vorfeld vorgesehen“, heißt es von Seiten der Pressestelle. Im Rhein-Sieg-Kreis findet sich also kein einziger funktionsfähiger, öffentlicher Schutzraum. Auch unterirdische U-Bahnhöfe fehlen im Kreisgebiet, die nächsten liegen in Bonn. Im Falle eines tatsächlichen Angriff durch eine ausländische Großmacht müssten Bürgerinnen und Bürger also in Tiefgaragen und Kellern Schutz suchen.
