Nach sechs Jahren kam es zu Prozess und Urteil vor dem Bonner Landgericht. Die Strafe fiel milde aus.
Milde StrafeAngeklagter wollte 13-Jähriger aus Niederkassel „das Küssen beibringen“

Zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängte die Richterin am Bonner Landgericht gegen einen heute 27-Jährigen.
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Mit dem Angebot, dem Mädchen „das Küssen beizubringen“, fing alles an: Vor dem Bonner Landgericht ist am Mittwochmittag ein heute 27-jähriger Mann vom Niederrhein wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt war, hatte über mehrere Monate eine Beziehung zu einer 13-Jährigen unterhalten und beim Küssen war es nicht geblieben.
Bonner Richterin würdigt Entschädigungszahlung
Die milde Strafe war unter anderem nur deswegen möglich, weil das Mädchen kurz vor der juristisch relevanten Altersgrenze von 14 Jahren gestanden hatte und die Beziehung einvernehmlich war. Dennoch machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass die Entscheidung äußerst knapp war: Der zweite Grund, der für die Bewährungsmöglichkeit ausschlaggebend gewesen sei, war ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht bei der mittlerweile volljährigen jungen Frau entschuldigt und ihr 15.000 Euro als Entschädigung gezahlt.
Kennengelernt hatte der damals 21-Jährige das Mädchen im Herbst 2019 über ein Online-Spiel. Parallel zu den Spielen chatteten die beiden miteinander, und mit Unterstützung einer Freundin der 13-Jährigen kam es schließlich im September zu einem ersten Treffen im Elternhaus des Mädchens in Niederkassel. „Das Mädchen habe sich gefreut, als der Mann plötzlich unangekündigt vor der Tür stand“, erläuterte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Das habe sie als Zeugin so vor Gericht gesagt. Die Beziehung zu dem über sieben Jahre älteren Mann sei sie aus emotionalen Gründen eingegangen. Dass ihr neuer Freund auch Sex wollte, habe sie akzeptiert. Vor Gericht hatte der Mann die sexuellen Kontakte eingeräumt, sich aber bei den Details auf Erinnerungslücken berufen. „Das haben wir Ihnen nicht abgenommen“, sagte die Vorsitzende direkt an den soeben Verurteilten gewandt.
Im Niederkasseler Elternhaus
Letztlich sei man sich sicher gewesen, dass es mindestens fünf Fälle gegeben habe. Die 13-Jährige und der 21-Jährige trafen sich zu intimen Begegnungen am Rheinufer, in einem verlassenen Gewächshaus und mindestens zweimal im Elternhaus des Mädchens. Die Eltern befanden sich offenbar gerade in einer belastenden Trennungsphase, sodass die Treffen unbemerkt blieben.
Im Frühjahr des Folgejahres, noch vor dem Corona-Shutdown, beendete das Mädchen die Beziehung. Erst deutlich später offenbarte sie die Vorfälle in einem Gespräch in einer Beratungsstelle.

