Hat ein Angeklagter mit Hilfe eines Lockvogels einen exklusiven Laptop geraubt? Im Amtsgericht entpuppte sich die Tat in Troisdorf als Fantasiegebilde.
Flucht durch BaumarktRaub mit Lockvogel in Troisdorf stellt sich als Fantasie heraus

Nach einem kriminellen Deal auf dem Parkplatz flüchtete einer der Beteiligten durch einen Troisdorfer Baumarkt. Er stand nun vor Gericht. (Symbolbild)
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Wer verkauft einen gebrauchten, exklusiven Laptop, Neupreis 6200 Euro, aus dem Kofferraum heraus auf einem Baumarktparkplatz? Das war nicht das einzige merkwürdige Detail in einem Fall vor dem Siegburger Schöffengericht. Angeklagt war der Raub des tragbaren Apple-Computers. Doch der entpuppte sich im Verlauf des Prozesses als Fantasiegebilde.
Für den Angeklagten ging es um viel. Die gewaltsame Wegnahme fremden Eigentums wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet. Das hätte im Falle einer Verurteilung wohl Haft bedeutet, denn eine gute Sozialprognose kann der suchtkranke und arbeitslose 36-Jährige, der mehrfach vorbestraft ist - unter anderem wegen Raubs - und schon einige Jahre im Gefängnis saß, nicht aufweisen.
Mitarbeiter des Troisdorfer Baumarktes verfolgten Flüchtenden bis ins Holzlager
Der vermeintlich Geschädigte, ein 35-jähriger Baustellenhelfer, tischte im Zeugenstand recht überzeugend seine Geschichte auf. Er kannte den Angeklagten, hatte an diesen seinen Wohnwagen als Behelfsunterkunft vermietet. Man habe über den Laptop gesprochen, er habe einen Interessenten an der Hand gehabt, das Treffen fand Anfang März vergangenen Jahres am nahen Baumarkt statt, der Zeuge wohnt dort um die Ecke.
Der Kaufinterressent sei wohl „ein Lockvogel“ gewesen, sagte der Troisdorfer. Während der Preisverhandlungen, man war zwischen 4000 und 3500 Euro angelangt, habe der Angeklagte plötzlich den Karton gegriffen, ihn in eine Hecke geschubst und sei mit dem Begleiter davongerannt.
Der Angeklagte flüchtete durch den Baumarkt, verfolgt von Mitarbeitern und dem vermeintlich Geschädigten, schlüpfte durch die mit einem Code geschützte Tür des Mitarbeiterbereichs, und schwang sich wohl im Holzlager über den Zaun zur Straße. Der Zweite wurde auf dem Parkplatz festgehalten, bis die von Baumarkt-Beschäftigten herbeigerufene Polizei eintraf.
Der Angeklagte wurde später gefasst, saß in Untersuchungshaft und wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er ließ seinen Anwalt für ihn sprechen, der nur vage andeutete, dass es bei dem Treffen wohl um einen Rauschgiftdeal ging.
Dezidierte Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Julia Dibbert ließen die Version des Zeugen in einem anderen Licht erscheinen. So konnte dieser den Kauf des Laptops nicht nachweisen. Die Papier-Rechnung aus dem Apple Store habe im Karton gelegen, sagte er. Die Richterin zweifelte das an. Bei Apple erhalte man nur einen Kaufbeleg per E-Mail.
Auch die Beschreibung des geraubten, mehrere Kilo schweren Kartons traf nicht zu. Dieser war wohl deutlich leichter, der sprintende Angeklagte hielt ihn mit einer Hand oben am Rand, das zeigten Aufnahmen aus einer Filmkamera.
Zwar gibt es im Baumarkt weder im Innern noch auf dem Parkplatz Videoüberwachung, was in kriminellen Kreisen wohl nicht unbekannt sein dürfte. Ein junger Baumarkt-Kunde, der mit seiner Freundin einen Parkplatz suchte, hatte aber zufällig die Dash-Cam seines Autos eingeschaltet; die zeichnete durch die Front- und die Heckscheibe die Verfolgungsjagd auf.
Video aus einer Dash-Cam widerlegte Aussage des Troisdorfer Zeugen
Darauf war ein weiterer Mann im Laufschritt zu sehen, was die Schilderung des Angeklagten stützte. Der hatte ausgesagt, dass der Zeuge mit einem Begleiter zum Baumarkt-Parkplatz gekommen war; der Zeuge hingegen hatte steif und fest behauptet, allein vor Ort gewesen zu sein. Und der Vierte, der ebenfalls den beiden Flüchtenden hinterherlief? „Das ist vielleicht ein Baumarktkunde gewesen.“
Nach mehreren Rechtsgesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Bitten des Strafverteidigers, räumte der Angeklagte ein, an diesem Nachmittag etwa 400 Gramm Cannabis vom Zeugen gekauft zu haben. Er erhielt acht Monate auf Bewährung wegen Drogenhandels. Zum Tatzeitpunkt lag seine letzte Verurteilung fünf Jahre zurück.
Die Sache hat vielleicht noch ein Nachspiel - für den Zeugen. Der Besitz von Cannabis ist in geringen Mengen seit Kurzem zwar straffrei, 400 Gramm aber überschreiten das Limit deutlich.