Beispielrechnung GaspreiseSo teuer wird der Winter für verschiedene Haushaltsgrößen

Lesezeit 4 Minuten

Köln – Die Energiepreise sind in den vergangenen Monaten ohnehin bereits stark gestiegen. Nun kommen mit der beschlossenen Gasumlage weitere Kosten hinzu. Rechtlich ist dabei Vieles noch nicht abschließend geklärt. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher und Verbraucherinnen zum aktuellen Stand.

Warum wird die Gasumlage genau erhoben?

Die Bundesregierung will mit der Umlage Gasimporteure entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Sie können die Mehrkosten aber in vielen Fällen nicht sofort an ihre Gaskunden weitergeben, weil diese oft Verträge mit Festpreisen und längeren Laufzeiten haben. Bis Ende September müssen die Importeure die Mehrkosten selbst tragen, danach können sie 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage weiterreichen. Die Kosten dafür werden mittels eines Aufschlags auf alle Gaskunden verteilt. Auf diesen Aufschlag muss zusätzlich noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Die Bundesregierung hatte gehofft, darauf verzichten zu können, die EU-Kommission erteilte dem jedoch eine Absage.

Wie lange soll sie erhoben werden und kann sie weiter steigen?

Sie gilt ab dem ersten Oktober und soll bis Ende März 2024 laufen. Alle drei Monate darf die Umlage angepasst werden – das bedeutet auch, dass sie durchaus noch weiter steigen kann.

Wer muss die Gasumlage zahlen?

Alle Privatkunden und Unternehmen, die Gas verbrauchen. Der Bedarf der Gasimporteure wird also auf der Gasrechnung aller Bezieher landen. Das gilt sowohl für Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, als auch für Mieter. Mieter, die keine eigenen Gasverträge haben, müssen mit deutlich höheren Nebenkostenabrechnungen durch die Vermieter rechnen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher, Geld zurückzulegen.

Welche Mehrkosten kommen auf Gaskunden zu?

Die Umlage beträgt 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Hinzu käme noch die Mehrwertsteuer, die bei Gas 19 Prozent beträgt. Das wären dann also noch einmal 0,46 Cent, also brutto 2,86 Cent. Wer Gas einspart, zahlt auch weniger Umlage.

Beispielrechnungen

Die Verbraucherzentrale NRW hat ausgerechnet, wie teuer es für verschiedene Haushaltsgrößen wird. „Dies sind allerdings nur Schätzung, da der Verbrauch auch vom energetischen Zustand des Hauses abhängt, also Dämmung oder Festern“, sagte Christina Wallraf, Referentin Energiemarkt der Verbraucherzentrale NRW dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Für einen Einpersonenhaushalt in einer 50 Quadratmeter-Wohnung mit einem Jahresverbrauch von 6500 Kilowattstunden bedeutet die Umlage ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 157 Euro. Mit wären es rund 187 Euro. Zwei Personen in einer 80 Quadratmeter Wohnung, die jährlich 10.000 Kilowattstunden verbrauchen, müssen netto 242 Euro, brutto 288 Euro mehr zahlen. Für einen Familienhaushalt auf 120 Quadratmetern mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden fallen rund 484 Euro im Jahr. Kommt die Mehrwertsteuer hinzu, sind es 576 Euro.

Wie und an wen muss man zahlen?

„Wenn Sie einen eigenen Gasliefervertrag haben (z.B. als Besitzer einer Immobilie oder als Mieter mit einer Gasetagenheizung), dann wird Ihr Versorger sich bei Ihnen melden und die Umlage einfordern“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Wer zur Miete wohnt und keinen eigenen Gasliefervertrag für die zentrale Heizung habe, findet die Umlage auf der nächsten Heizkostenabrechnung. Gaskunden sollten dann zum einen mit hohen Nachzahlungen rechnen und zum anderen mit dann steigenden monatlichen Nebenkosten.

Was geschieht, wenn Kunden eine Preisgarantie haben?

Viele Verbraucher und Vermieter haben Verträge mit Preisgarantie abgeschlossen. „Wenn Sie einen Vertrag mit Preisgarantie haben und Ihr Versorger die Umlage an Sie weiterreicht: Falls Sie es finanziell können, dann zahlen Sie die Umlage erst einmal. Aber machen Sie Ihrem Versorger schriftlich klar, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Damit ersparen Sie sich etwaige Probleme“, rät die NRW-Verbraucherzentrale.

Sind auch Fernwärmekunden betroffen?

Bisher nicht. Die Bundesregierung prüft diese Frage noch. Es könnte sich aber ändern, denn auch Fernwärmeanbieter, die mit Gas arbeiten, wollen die Umlage an ihre Kunden weiterreichen können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Können die Gaspreise weiter steigen?

Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise „normal“ erhöhen, die Umlage kommt jeweils oben drauf. Und nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist damit auch durchaus zu rechnen. Gaskunden berichten, dass bei ihnen der neue Arbeitspreis nach Auslaufen der Preisbindung derzeit das Dreifache des alten Preises beträgt.

Gibt es Entlastung für Verbraucher?

Die Bundesregierung plant, vor allem die unteren Einkommensgruppen weiter zu entlasten. Das Wohngeld soll ab 2023 deutlich erhöht werden und für einkommensschwache Haushalte ist ein dauerhafter Heizkostenzuschuss vorgesehen.

Wie will die EU Deutschland bei der Mehrwertsteuerfrage entgegenkommen?

Die EU-Kommission hat der Bundesregierung alternative Vorschläge unterbreitet, um Gaskunden in Deutschland mit der Gasumlage nicht zu stark zu belasten. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni habe sich in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gewandt, sagte ein Kommissionssprecher. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Verweis auf Gentilonis Schreiben berichtete, schlug der Kommissar unter anderem vor, die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen direkt an die Haushalte zurückzugeben.

Auf diese Weise sei auch eine gezielte Förderung „besonders verwundbarer“ Haushalte möglich. Weitere Möglichkeiten wären demnach Transfers an die Energieunternehmen, damit diese dann die Preise für Endverbraucher senken, die Erhebung des niedrigsten erlaubten Mehrwertsteuersatzes von fünf Prozent oder eine Reduzierung der Gasumlage.

KStA abonnieren