Das Vorgehen des 54-Jährigen werten die Ermittler als einen Fall von Insolvenzverschleppung.
DüsseldorfBetrug mit Coronahilfen? Steuerberater bestreitet Vorwürfe
Ein Steuerberater und Firmeninhaber hat in Düsseldorf den Vorwurf des Subventionsbetrugs mit staatlichen Coronahilfen zurückweisen lassen. Der 54-Jährige muss sich seit Freitag als Angeklagter vor dem Landgericht auch wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts verantworten. Sein Verteidiger bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Sein Mandant habe „keine vorsätzlich unrichtigen Angaben gemacht“.
Laut Anklage hatte der Steuerberater vor drei Jahren für sich und mehrere bereits zahlungsunfähige Gesellschaften, die er von Mandanten übernommen hatte, zu Unrecht außerordentliche Soforthilfen in Höhe von knapp 120 000 Euro kassiert.
Vorwurf der Insolvenzverschleppung steht im Raum
Die genannten Firmen seien nach Einschätzung seines Mandanten zum Zeitpunkt der gestellten Anträge nicht zahlungsunfähig gewesen, argumentierte der Verteidiger.
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Dies sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage anders: Im Fall eines Unternehmens habe dieses bereits 2018 den Betrieb eingestellt - mit Verbindlichkeiten in Höhe von 612 000 Euro. Das Insolvenzverfahren sei aber erst Mitte Dezember 2020 auf Antrag der Finanzbehörden eröffnet worden.
Dennoch soll der Steuerberater Ende November 2020 für diese Firma mit falschen Angaben die Novemberhilfen beantragt haben, wenn auch vergeblich. Diesen Fall werten die Ermittler als Insolvenzverschleppung. Einem Insolvenzverwalter waren Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Er soll die Ermittlungsbehörden eingeschaltet haben. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. (dpa)