Köln – Aufatmen bei den Kölner Brauereien und Brauhäuser. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Regelung gekippt, nach der Brauereien mit eigenen Brauhäusern als ein einziger Betrieb gewertet werden. Demnach hätten sie keinen Anspruch auf November- oder Dezemberhilfen gehabt.
Für Kölns Brauer war das ein enormer Nachteil. Ihre Brauhäuser machen keinen Cent Umsatz, weil die dazugehörigen Brauereien aber Bier in private Haushalte verkaufen, hatten sie bei gemeinsamer Betrachtung Erträge und waren nicht förderberechtigt. Reine Gaststätten erhielten Hilfen.
Dagegen waren die Kölsch-Brauer sturmgelaufen. Die Höhe der November-beziehungsweise Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 Prozent des Umsatzes. Die neue Regelung gilt ebenso für alle anderen Betriebe, die in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit auch eine Gaststätte betreiben, wie Cafés in Buchläden oder Restaurants in Möbelhäusern. „Das ist ein wichtiger Erfolg für die heimischen Brauereigaststätten“, so Christian Kerner, Geschäftsführer Kölner Brauerei Verband.
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Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte sich beim Land für diese Regelung stark gemacht. Die Brauer hatten auch einen offenen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) geschrieben und um Hilfe gebeten.



