Rechtsexperte„Russland muss Schadenersatz an die Ukraine leisten“

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Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln (rechts), und Clauß Kreß, Professor an der Universität zu Köln beim Neujahrsempfang des Verbandes, lächeln in die Kamera.

Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln (rechts), und Clauß Kreß, Professor an der Universität zu Köln beim Neujahrsempfang des Verbandes

Clauß Kreß, Professor an der Uni Köln für internationales Strafrecht fordert beim Neujahrsempfang der Kölner Steuerberater, dass die Staatengemeinschaft Russland zu Verantwortung ziehen muss. 

Beim traditionellen Neujahrsempfang des Kölner Steuerberaterverbandes stand in diesem Jahr die klare Kritik an der Politik bei Steuerthemen im Fokus. „Entlastungspakete jeglicher Art, die Umsetzung europäischer Regulierungsvorhaben, der Zustand unseres ordnungspolitischen Wirtschaftsrahmens wie auch der Umgang von Politik und Verwaltung mit uns Steuerberaterinnen und Steuerberatern werden immer belastender“, sagte Präsident Gero Hagemeister.

Da Steuerideen häufig umverteilungsorientiert und lenkungsgetrieben seien, passten sie weiter zunehmend nicht in die Systematik des Steuerrechts. „Wie anders ist es zu erklären, dass bei der verabschiedeten Gaspreisbremse eine Besteuerung dieses geldwerten Vorteils vorgeschrieben ist, nicht aber bei der Strompreisbremse?“

Weitere Negativbeispiele gäbe es auch im Immobilienbereich, wo drastisch steigende Nebenkosten, durch Bauvorschriften verzögerte und verteuerte Sanierungen und Baumaßnahmen und die Grundsteuer oder CO₂-Abgaben zusätzliche Belastungen erzeugten. Diese allein oder zumindest teilweise dem Eigentümer und nicht dem Mieter zurechnen zu wollen und von sozialer Ungerechtigkeit zu sprechen sei höchst problematisch.

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Herausforderung für das Völkerrecht

Gastredner Clauß Kreß, Professor an der Universität Köln für deutsches und internationales Strafrecht, ging in seiner Ansprache auf das Völkerrecht in der Krise aufgrund der Herausforderung durch den Ukrainekrieg ein. Der Angriff Russlands richte sich nicht nur gegen einen souveränen Staat, sondern auch gegen die Völkerrechtsordnung insgesamt.

Die Russische Föderation schulde der Ukraine für alle Schäden seit Ausbruch des Krieges Schadenersatz, so Kreß. Ein enormes Rechtsproblem stellten dabei die vielfach eingefrorenen Vermögenswerte dar. Hierauf verbindlich zuzugreifen, sei rechtlich belastbar und die UN-Generalversammlung habe eine Resolution vorgesehen zur Einrichtung eines Schadenregisters, um Russland in die Verantwortung zu nehmen.

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