„Nicht aufklärungsfähig“Opfervertreter und Juristen diskutieren Vorwürfe gegen Woelki

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Kardinal Woelki

Köln – „Wir nehmen ihn sehr ernst“, sagte Björn Gercke am Donnerstag in der Karl-Rahner-Akademie zum Fall des Düsseldorfer Priesters Johannes O., dessen Missbrauchstat Kardinal Rainer Woelki 2015 nicht untersuchte und nach Rom meldete. Der Kölner Strafrechtler verantwortet das neue Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln, das im März 2021 veröffentlicht werden soll. In der Gesprächsreihe „frank & frei“, die Joachim Frank, Chefkorrespondent des „Kölner Stadt-Anzeiger“, in der Akademie moderiert und zu der sich diesmal fast 300 Streaming-Zuschauer angemeldet hatten, erläuterte der Jurist, wie er und sein Team das Aktenmaterial ordnen: Auf einen „roten Stapel“ kämen Fälle von klarer Pflichtverletzung, auf einen gelben solche, die nach Aktenlage unklar seien, und auf einen grünen diejenigen, bei denen sich keine Pflichtwidrigkeit feststellen lasse. Wo der Fall Johannes O. Platz findet, mochte Gercke nicht sagen, nur so viel, dass er „bei uns Relevanz“ habe.

15 Fälle offengelegt

Ende Oktober hatte das Erzbistum mitgeteilt, dass es ein erstes Gutachten, erarbeitet von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, wegen angeblicher methodischer Mängel und fehlender Rechtssicherheit nicht veröffentliche. Gercke sagte, entscheidend seien „äußerungsrechtliche Bedenken“ gewesen. Die Publikation hätte wahrscheinlich Schadenersatzklagen nach sich gezogen, und das Gutachten wäre von den Gerichten kassiert worden.

Darin würden 15 Fälle als „exemplarisch“ dargestellt. Die neue hingegen umfasse sämtliche Fälle mit mehr als 300 Beschuldigten. „Alle Funktionsträger, die potenziell Pflichten verletzt haben, werden angehört“. Ein „schwerer systemischer Mangel“ im Erzbistum sei, dass die Akten jahrzehntelang nachlässig geführt worden seien.

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Akten wurden „gesäubert“

Bernhard Anuth, der an der Universität Tübingen Kirchenrecht lehrt, kritisierte, wenn in den Akten über Missbrauchsfälle wenig zu finden sei, dann sei dies nach wie vor „kirchenrechtlich gewollt“. Nach jeder Voruntersuchung eines Verdachtsfalls verschwänden die Akten im „Geheimarchiv“, und alle zehn Jahre würden sie „gesäubert“; übrig bleibe nur eine „Zusammenfassung des Urteilstenors“. Allzu lange hätten Verantwortliche gehandelt nach dem Motto „Kirchenschutz vor Kinderschutz“.

Im Fall O. wiederholte Anuth den Vorwurf gegen Kardinal Woelki, er habe es pflichtwidrig unterlassen, eine Voruntersuchung einzuleiten und Meldung nach Rom zu machen. Grundproblem der katholischen Kirche sei die hierarchische Machtstruktur, die als „gottgewollt“ begründet werde. „Ist die Kirche dann unreformierbar?“, fragte Frank.

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Anuth: „Zumindest nicht ohne Bruch im kirchlichen Lehrverständnis.“ Mit dem Missbrauch, den – seine Verschleierung eingeschlossen – das System begünstigt, kennt sich Claudia Bundschuh aus. Sie hat den Lehrstuhl für Pädagogik des Kindes- und Jugendalters an der Hochschule Niederrhein inne und erforschte im Auftrag des Erzbistums Köln den Missbrauch am Internat Collegium Josephinum in Bad Münstereifel. Angesichts der Vielzahl der Fälle frage sie sich immer: „Wer hat’s eigentlich nicht gewusst?“ Auch sie sprach das „Machtgefälle“ an: „Demokratie ist verdammt schwer, aber es lohnt sich.“ Sie beharrte darauf, das Erzbistum hätte den „Mut“ haben müssen, das Münchner Gutachten zu veröffentlichen. Für die Opfer sei es in jedem Fall wichtig, von den Tätern zu hören: „Es tut mir Leid.“

„Wut und Fassungslosigkeit“

Zu den Opfern zählt der Gefängnisseelsorger Patrick Bauer. Im November trat er aus dem von Woelki eingerichteten Betroffenenbeirat aus, nachdem er auch sein Sprecheramt niedergelegt hatte. Voll Zorn erwähnte er, der Täter, der ihn missbrauchte, habe einen „Ehrenplatz“ auf dem Friedhof des Bonner Aloisiuskollegs. Lange habe er an den Aufklärungswillen der Bistumsleitung geglaubt, doch nach den jüngsten Vorgängen sei er „völlig verzweifelt“, weil sich „die Kirche nicht aufklärungsfähig“ erweise, gegen all das verstoßend, was Jesus ausgemacht hat“.

„Wut, Enttäuschung und Fassungslosigkeit“ habe bei ihm der Fall O. ausgelöst, der typisch für die Empathielosigkeit den Opfern gegenüber sei. So sei die Behauptung des Erzbistums, der Betroffene habe generell die Mithilfe bei der Aufklärung verweigert, inzwischen widerlegt.

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