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Umbruch bei den AWB KölnAufsichtsrat und Geschäftsführung einigen sich auf Trennung

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Noch-Geschäftsführer der Kölner AWB: Thomas Thalau

Noch-Geschäftsführer der Kölner AWB: Thomas Thalau

Thomas Thalau und Uwe Unterseher-Herold gehen zum 30. September. Eine Findungskommission sucht nach einem Nachfolge-Duo. 

Es war von internen Querelen gemunkelt worden, jetzt ist es offiziell: Die beiden Geschäftsführer der städtischen Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) verlassen das Unternehmen – und nicht etwa nur einer der beiden. Man habe sich mit Thomas Thalau, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, und Uwe Unterseher-Herold in gegenseitigem Einvernehmen auf die Beendigung ihrer Tätigkeit verständigt, heißt es in einer Mitteilung des AWB-Aufsichtsrates vom Mittwoch.

Die Geschäftsführertätigkeiten des Duos enden demnach vorzeitig zum 30. September. Thalau kam Anfang 2023 von den Aachener Stadtbetrieben zu den Kölner AWB. Uwe Unterseher-Herold wechselte ein Jahr später von den Hagener Entsorgungsunternehmen nach Köln. Nach nicht einmal vier beziehungsweise nicht einmal drei Jahren ist nun für beide Schluss.

„Zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung bestanden zuletzt unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens“, heißt es zur Begründung. Dem Vernehmen nach kamen Thalau und Unterseher-Herold auch miteinander nicht gut aus. 

Der Ton zum Abschied bleibt dennoch zumindest offiziell freundlich: „Der Aufsichtsrat der AWB bedankt sich bei Thomas Thalau und Uwe Unterseher-Herold für ihre bisherige Arbeit und dafür, dass sie die Kölner Entsorgungswirtschaft im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln sowie des Masterplans Stadtsauberkeit erfolgreich weiterentwickelt haben“, erklärt die AWB-Aufsichtsratsvorsitzende Christiane Martin (Grüne) laut der Mitteilung.

Timo von Lepel, Geschäftsführer von Netcologne und Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat, lässt sich so zitieren: „Sie haben gemeinsam mit den Mitarbeitenden der AWB und der Stadtgesellschaft wichtige Impulse gesetzt, um Köln nachhaltig sauber, lebenswert und ressourcenschonend zu gestalten.“

Zunächst Interim-Geschäftsführung für die AWB

Die Trennung ermögliche „eine möglichst zeitnahe strukturelle und personelle Neuausrichtung der AWB-Geschäftsführung“, heißt es weiter. In seiner Sitzung am Montag habe der Aufsichtsrat der AWB die Einsetzung einer interimistischen Geschäftsführung zum 1. Oktober und die Einrichtung einer Findungskommission beschlossen. Diese soll nun eine neue zweiköpfige Geschäftsführung suchen.

Die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln und unter dem Dach der Stadtwerke Köln, einer hundertprozentigen Tochter der Stadt Köln, organisiert. Zur Holding gehören auch etwa die Rhein-Energie, die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), die Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) und die Köln-Bäder. Laut ihrem Geschäftsbericht 2025 haben die AWB etwas mehr als 2000 Mitarbeitende, entsorgten 2025 rund 228.200 Tonnen Restmüll und „reinigen seit vielen Jahren Woche für Woche weit über 9000 Kilometer Kölner Straßen“.

Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hatte das Thema Sauberkeit im Wahlkampf zur Chefsache erklärt. Auch im Amt hat er sich bereits öffentlichkeitswirksam in der Sache engagiert, er machte mit Warnweste und dem neuen Supersauger der AWB auf dem Bahnhofsvorplatz sauber und nahm im Mülheimer Stadtgarten einen Laubbläser zur Hand. Thalau sagte zuletzt beim Live-Talk „100 Ideen für Köln“ zum Thema Sauberkeit über den OB: Dieser lasse erkennen, dass das Thema Sauberkeit für ihn sehr hohe Priorität habe, und sei bemüht, die verschiedenen Fäden von den AWB bis zum Ordnungsamt zusammenzuführen.

Im vergangenen Jahr erwirtschafteten die AWB einen Überschuss von gut 22 Millionen Euro. Die Vergütung für die Geschäftsführer belief sich auf 539.000 Euro. Thalau erhielt 2025 laut Geschäftsbericht insgesamt 278.9oo Euro, Unterseher-Herold 260.100 Euro. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer setzen sich aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für sich und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen, zusammen.