Urteil gesprochenMann überfällt dreimal die gleiche Tankstelle in Köln-Pesch

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Außenansicht des Landgericht und Amtsgericht Köln auf der Luxemburger Straße in Köln Sülz.

Der Fall wurde vor dem Landgericht auf der Luxemburger Straße in Köln-Sülz verhandelt.

Möglicherweise spielten die autistischen Züge des verurteilten 32-Jährigen bei den Taten eine Rolle.

Zu vier Jahren Haft hat das Kölner Landgericht am Mittwoch einen Mann verurteilt, der in diesem Sommer eine Tankstelle in Pesch überfallen hatte. Vermummt mit einer Sturmhaube und mit vorgehaltenem Messer hatte er am Abend des 12. Juli vom Kassierer, dem es während der Tat gelang, einen stillen Notruf abzusetzen, die Tageseinnahmen gefordert und gut 700 Euro erbeutet - weit weniger, als er sich erhofft hatte.

Auf der Flucht wurde er von der Polizei gestellt und ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen. In seiner geständigen Einlassung am Dienstag hatte der Angeklagte geäußert, er habe die „Verzweiflungstat“, wie seine Verteidigerin sie nannte, begangen, weil er nach dem Rauswurf aus dem Haus seiner Mutter und seines Stiefvaters kein Obdach gehabt und es nicht mehr ausgehalten habe, auf der Straße zu schlafen.

Täter wurde von Mutter rausgeworfen und lebte auf der Straße

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Fall als „skurril“, denn im November 2016 hatte der 32-jährige Täter dieselbe Tankstelle kurz hintereinander zweimal überfallen; im Folgejahr war er dafür zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Umstand, dass er im Juli dieses Jahres den früheren Tatort erneut aufsuchte, spielte bei der Strafzumessung eine entscheidende Rolle.

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Die Mutter des Angeklagten hatte am Dienstag im Zeugenstand erzählt, bei ihrem Sohn sei in der Kindheit ADHS mit autistischen Symptomen diagnostiziert worden. Dies lasse sich in einen Zusammenhang damit bringen, dass der Täter die gleiche Methode und denselben Ort wie einige Jahre zuvor für die Tat gewählt habe, sagte die Richterin.

Verminderte Schuldfähigkeit möglich

Für eine Autismus-Spektrum-Störung sei es „nicht atypisch“, dass die Betroffenen „Sicherheit in alten Gewohnheiten suchen“. Eventuell sei der Leidensdruck des Täters so hoch gewesen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei; das rechtfertige es, den Strafrahmen nach unten zu verschieben. Die Vorsitzende sprach von einem „Grenzfall“.

Von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sah die Kammer ab, weil der Angeklagte angegeben hatte, seinen früheren intensiven Drogenkonsum eingestellt zu haben. Der Staatsanwalt hatte für die besonders schwere räuberische Erpressung viereinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigerin dreieinhalb Jahre.

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