Verwaltungsstreit in Köln-EhrenfeldBezirksbürgermeister Wirges bekommt Recht

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  • Ratsmitglied Thor Zimmermann stellte eine Anfrage im Ehrenfelder Bezirksparlament.
  • Daraufhin ließ Josef Wirges ein Gutachten erstellen, um Zuständigkeiten zu klären.
  • Das Ergebnis stärkt die Position der Bezirksvertretungen.

Ehrenfeld – Die Anfrage selbst enthielt keinerlei Konfliktpotenzial. Im März 2019 erkundigte sich Ratsherr Thor Zimmermann (Ratsgruppe GUT) in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bei der Verwaltung nach Schulcontainern an der Grundschule Everhardstraße. Doch Bezirksbürgermeister Josef Wirges (SPD) weigerte sich, die Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen. Seine Begründung: Ratsmitglieder, die im Bezirk wohnten oder dort kandidierten, hätten zwar das Recht zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen einer Bezirksvertretung, dürften aber weder Anträge noch Anfragen stellen. Damit trat er einen Streit mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker los, der sich mehr als ein Jahr hinzog.

Beschwerde bei OB Reker

Denn Zimmermann beschwerte sich bei der Verwaltungschefin. Henriette Reker beanstandete daraufhin die Entscheidung und wies den Bezirksbürgermeister an, die Anfrage umgehend auf die Tagesordnung zu setzen. Wirges ließ sich seine Auffassung von einer Mehrheit der Bezirksvertreter bestätigen. Grüne und Deine Freunde teilten dagegen Rekers Ansicht, nach der Ratsmitglieder in „ihren“ Bezirksvertretungen auch Antragsrecht hätten. Zur Klärung des Sachverhalts gab Wirges ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dafür wurden 3000 Euro fällig. Nach Auskunft von Wirges, wurde die Rechnung des Rechtsexperten inzwischen von der Stadtverwaltung stillschweigend beglichen.

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Klarheit in der Angelegenheit schuf schließlich ein Erlass aus dem Heimatministerium der Landesregierung in Düsseldorf. Das Ergebnis des vierseitigen Schreibens: Mit dem Recht zur Teilnahme mit beratender Stimme sei kein Antragsrecht verbunden.

Kein Unterausschuss des Rates

Bezirksbürgermeister Wirges sieht sich voll und ganz bestätigt. Längst war es um mehr als nur die korrekte Auslegung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gegangen. „Jetzt herrscht Klarheit darüber, dass eine Bezirksvertretung ein eigenständiges Organ ist und kein Unterausschuss des Rates“, sagt der Sozialdemokrat und kann dabei seine Genugtuung nicht verhehlen. Zum einen, weil er Skeptiker widerlegen konnte. „Ich habe mich nach einem Rechtsgutachten erkundigt. Zunächst hatte der Experte Zweifel, doch dann stieß er auf einen Erlass der NRW-Regierung aus dem Jahr 1985.“ Darin wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass Ratsmitglieder in Bezirksvertretungen nicht die gleichen Rechte haben könnten wie gewählte Mitglieder dieses Gremiums.

Das Ministerium – von der Bezirksregierung als Kommunale Aufsichtsbehörde um Klärung gebeten – folgte diesem Gutachten. Der betreffende Wortlaut in der Gemeindeordnung spräche eher dagegen, dass die Form der beratenden Teilnahme auch die unmittelbare Steuerung und die Willensbildung einschließe, indem auch Anträge gestellt werden dürften.

Henriette Reker leitete den Erlass inzwischen sowohl an die Ehrenfelder Bezirksvertretung, als auch an alle Bezirksbürgermeister und Ratsmitglieder weiter. „Ich finde es gut, dass damit die Mitwirkungsmöglichkeiten der Ratsmitglieder mit beratender Stimme in den Sitzungen der Bezirksvertretungen geklärt werden konnten“, so Reker in ihrem Schreiben. Wirges wartet nun darauf, dass die von der Oberbürgermeisterin ausgesprochene Beanstandung des mehrheitlich gefassten Beschlusses, die Anfrage nicht auf die Tagesordnung zu nehmen, nun auch formal zurückgenommen wird. Der Ehrenfelder CDU-Fraktionschef Martin Berg pflichtet ihm bei: „Schließlich wurde der Bezirksvertretung damit Rechtsbruch vorgeworfen. Das kann so nicht stehen bleiben.“

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