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Ärger am FlughafenBrite will mit verbotener Waffe von Köln nach Mallorca fliegen

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ARCHIV - 29.07.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Beamte der Bundespolizei gehen an den Sicherheitskontrollen des Flughafens Köln/Bonn vorbei.  (zu dpa: «Mutmaßliche Kindergeld-Betrügerin am Flughafen festgenommen») Foto: Marius Becker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beamte der Bundespolizei gehen an den Sicherheitskontrollen des Flughafens Köln/Bonn vorbei. (Symbolbild)

Am Flughafen Köln/Bonn machte die Bundespolizei eine gefährliche Entdeckung im Handgepäck: eine Waffe, die aussieht wie ein Seemannsknoten.

Ein ungewöhnlicher Fund beschäftigte am Sonntagnachmittag, 13. Juli, die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn. Bei der Kontrolle des Handgepäcks eines 64-jährigen Briten entdeckten die Sicherheitskräfte eine sogenannte „Affenfaust“.

Es handelt sich um einen dicken Knoten am Ende eines Seils. Ursprünglich wurde diese „Affenfaust“ vor allem in der Schifffahrt genutzt, um das Ende einer Wurfleine zu beschweren und so ein Seil beispielsweise von einem Schiff auf ein anderes zu werfen.

„Affenfaust“ gehört nach deutschem Waffengesetz zu den Totschlägern

Dieser Gegenstand wird vom deutschen Waffengesetz als Totschläger eingestuft und zählt damit zu den verbotenen Waffen. Die Bundespolizei leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein und stellten die „Affenfaust“ sicher.

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Seinen Flug FR 5520 nach Palma de Mallorca durfte der Brite trotzdem antreten. Der Grund: Er konnte einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten benennen, der für ihn die Post im laufenden Verfahren entgegennimmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise fortsetzen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen verbotener Gegenstände strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reisende sollten sich vorab über die geltenden Bestimmungen informieren.