Mehrere leitende Mitarbeiter des Erzbistums Köln klagen gegen ihre Versetzung auf nachgeordnete Posten, unter ihnen der frühere Geschäftsführer des „domradio“.
Klage gegen Erzbistum KölnTeilerfolg für Ex-Geschäftsführer des „domradio“

Arbeits- und Landesarbeitsgericht Köln
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Der frühere Geschäftsführer des „domradio“, Carsten Horn, hat im Streit über seine Weiterbeschäftigung vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln urteilte, dass die Versetzung des mit einem beamtenähnlichen Vertrag beschäftigten leitenden Mitarbeiters auf eine „Stabsstelle zur strategischen Friedhofsentwicklung und -organisation“ nicht amtsangemessen sei.
Der 57-Jährige, der seit 1998 beim Erzbistum arbeitet und viele Jahre Büroleiter mehrerer Generalvikare war, kämpft seit seiner Abberufung beim „domradio“ 2024 um einen adäquaten Job. Vor Gericht sind weitere Klagen leitender Mitarbeiter anhängig, die auf nachgeordnete Posten abgeschoben wurden, nachdem sie – so die durchgängige Meinung – bei Kardinal Rainer Woelki in Ungnade gefallen waren.
Horns Ansinnen, das Erzbistum zur Zuweisung einer angemessenen Stelle zu verpflichten und dies notfalls über eine Zwangsvollstreckung durchzusetzen, scheiterte vor dem LAG aus formalen Gründen. Die sechste Kammer unter Vorsitz von Richter Nicolai Fabricius sah den Antrag als nicht ausreichend begründet an. Horn als Kläger habe nicht genau genug beschrieben, in welcher Funktion und mit welchem Stellenzuschnitt er eingesetzt werden wolle.
Erzbistum setzt sich mit Berufung durch
Auch eine Klage Horns auf Schadenersatz wegen Reputationsverlusts und der Verletzung seiner allgemeinen Persönlichkeitsrechte wies das Gericht ab. Damit setzte sich in allen diesen Punkten das Erzbistum durch, das – wie auch Horn selbst - gegen ein Urteil das Arbeitsgerichts Köln Berufung eingelegt hatte. Auf Anfrage wollte das Erzbistum sich zum Ausgang des Verfahrens nicht äußern. Man nehme das Urteil zur Kenntnis und werde nach Lektüre der Begründung „entsprechende Schlüsse daraus ziehen“.
In der Sache habe Horn gewonnen, erläuterte Gerichtssprecherin Sonja Schramm. „Er hat jetzt etwas in der Hand“ – nämlich, dass die „Friedhofsstelle“, wie Richter Fabricius sie „etwas flapsig“ nannte, für ihn weit unter Niveau liegt. Ihm als Bereichsleiter einen Job ohne jede Personalverantwortung zu geben und – rein spekulativ – auf den Ausbau der Stelle in der Zukunft zu verweisen, sei rechtswidrig.
Recht auf amtsangemessene Beschäftigung
Wie „offensichtlich“ unpassend Horns Versetzung sei, machte Fabricius anhand eines Vergleichs mit dem öffentlichen Dienst deutlich. Wie Horn seien dort zum Beispiel ein leitender Ministerialrat eingruppiert, der Direktor des Landeskriminalamts oder – bei der Bundesmarine – ein Kapitän zur See. Horn sitze laut Stellenbeschreibung ohne Mitarbeiter in einem Büro und solle ein Konzept entwickeln. „Das ist nicht Kapitän zur See.“
Das Gericht bekräftigte somit Horns Recht auf eine angemessene Beschäftigung, machte aber zugleich deutlich, dass das Problem die Durchsetzung dieses Anspruchs ist. Der Rechtsvertreter des Erzbistums, Stephan Vielmeier, hatte zuvor ausgeführt, es gebe derzeit keine passende freie Stelle, und man könne das Erzbistum auch nicht zwingen, für Horn eine solche zu schaffen. „Es liegt in Ihren Händen, das jetzt möglichst schnell zu klären“, empfahl Fabricius den Prozessparteien am Ende der Urteilsverkündung.
Bei der – vom Gericht verworfenen – Vorstellung einer Zwangsvollstreckung oder gar drohender Zwangshaft gegen Horns Arbeitgeber musste selbst der Richter kurz schmunzeln.
Kursänderung beim „domradio“
Ganz und gar unspaßig sind die Begleitumstände des Falls. „Mein Eindruck ist, man will mich nicht in einer exponierten Leitungsstelle“, klagte Horn und dürfte damit nicht ganz falsch liegen. Nur wenige Monate nach Horns Ablösung als „domradio“-Geschäftsführer erwischte es dort auch den langjährigen Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen, der – so die offizielle Version – vorzeitig in den Ruhestand ging.
Beide standen für einen unabhängigen redaktionellen Kurs des kirchlichen Senders, für ein plurales Programm und den Raum für kritischen Journalismus. Woelki hingegen sieht das „domradio“ als medialen Lautsprecher seines Kurses der „Neuevangelisierung“ mit einem enggeführten Verständnis von Frömmigkeit und christlicher Glaubenspraxis.
Bistumsleitung über homosexuelle Eheschließung informiert
Welche Rolle für die Zerrüttung im beiderseitigen Verhältnis Horns Homosexualität und die Heirat mit seinem Partner im April 2024 spielte, blieb vor Gericht unklar. Das Erzbistum bestreitet vehement einen Zusammenhang von Horns Eheschließung mit dem Verlust des Geschäftsführer-Postens. Der Abstand von nur zwei Tagen zwischen beiden Ereignissen gab gleichwohl Anlass zu entsprechenden Spekulationen.
Dass Horns damalige Chefin zudem glaubte, umgehend Generalvikar Guido Assmann und später auch Woelki über Horns neuen Familienstand in Kenntnis setzen zu müssen, nannte der Vorsitzende Richter eine „ungewöhnliche Facette“ im Gesamtbild des Geschehens. Eine plausible Erklärung dafür sei „nicht ersichtlich“. Andererseits sei es für das Verfahren selbst unerheblich.
Zu Horns Sorge um seinen guten Ruf gab der Richter ihm tröstliche Worte mit auf den Weg: Aus den – teils öffentlichen - Reaktionen auf den Verlust seines Jobs, in denen Horns Behandlung durch das Erzbistum als „unsäglich“ und empörend bezeichnet wurde, gehe doch gerade hervor, wie hoch Horns Reputation und Ansehen in den Augen der Kritiker sei.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
‚Aktenzeichen‘ 6 SLa 80/26
