„Unglücklicher Polizeieinsatz“Angeklagter filmt Vorgehen der Kölner Polizei
Köln – Siebeneinhalb Minuten. So lange drückte Torsten B. (32, alle Namen geändert) auf die Aufnahmetaste seines Handys, um einen seiner Meinung nach überzogenen Polizeieinsatz zu filmen. Weil der Elektromonteur sich anschließend gegen die Beschlagnahme des Smartphones zur Wehr setzte, musste er sich nun einer Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stellen.
Er sei nicht vorbestraft und habe stets „Respekt vor der Arbeit der Polizei“ gehabt, sagte der Vater eines Sohnes gleich zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht. Gemeinsam mit seinem besten Freund Dieter T. und einem Arbeitskollegen befand er sich an einem Mai-Abend 2018 nach einem Besuch im Stadion auf dem Heimweg in Deutz. Der FC hatte gegen Bayern verloren, der Arbeitskollege war betrunken, Torsten B. eher leicht angetrunken und der Freund nüchtern, als die Polizei auftauchte. Auf der Suche nach Randalierern, die sich laut Anwohnern an geparkten Autos zu schaffen machten, hatten die Beamten irrtümlich das Trio als mutmaßliche Täter im Visier.
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Allerdings hatte der grölende Arbeitskollege beim Anblick der Polizei ein solches Tamtam gemacht, dass die Beamten wegen Ruhestörung seine Personalien aufnehmen wollten. Weil der Ton der Beamten Torsten B. übel aufstieß, zückte er sein Handy und filmte. Auf dem Video ist eine Polizistin zu sehen und zu hören, die mit sich überschlagener Stimme dem Betrunkenen zuruft: „Bleiben Sie von mir fern, sonst landet eine Ladung Pfefferspray in ihrem Gesicht.“
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„Unglücklicher Polizeieinsatz“
Und man sieht auch, wie sich offenkundig die Situation beruhigt, weil der Freund dem Betrunkenen zuredet und ihn im Griff hat. Doch ausgerechnet in diesem Moment – so dokumentiert es das Video – nimmt ein Polizeibeamter den Freund zur Seite, der grölende Betrunkene legt wieder los und versucht sich von dannen zu machen. Die Amtsrichterin sprach von einem „unglücklichen Polizeieinsatz“.
Torsten B. jedenfalls hielt mit dem Handy weiter drauf und entgegnete auf die Aufforderung, es herauszugeben, da es sich um Beweismaterial handele: „Ich gebe Ihnen gerne das Video, aber nicht das Gerät.“ Seine Verweigerung erklärte er im Prozess so: „Sonst hätten die das Video gelöscht.“
Nacht in der Zelle verbracht
Die Beamten nahmen B. das Handy gewaltsam ab, legten ihm Handfesseln an und nahmen ihn mit auf die Wache, wo er übernachten musste. B. sei „frech, laut und aggressiv“ gewesen, behaupteten die Polizisten. Davon ist auf dem Video nichts zu hören.
Das Gericht sah – wie zuvor schon die Anklägerin – bei dem Angeklagten eine „relativ geringe Widerstandshandlung“ und verhängte eine milde Geldstrafe: Zehn Tagessätze zu je 50 Euro. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Jetzt erwägt er eine Berufung.