Runder TischNeue Regeln für Kölner Außengastronomie

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Außengastro Aachener

Außengastronomie auf der Aachener Straße

Köln – Das Baudezernat bereitet derzeit einen Runden Tisch vor, der sich mit den ab 2024 geltenden Regelungen für die Außengastronomie beschäftigen wird. Ende August habe bereits ein erstes informelles Vorgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie des Verbandes Dehoga, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Stadtverwaltung stattgefunden, teilte Baudezernent Markus Greitemann am Montag mit.

Die Teilnehmenden haben demnach ein weiteres Vorgespräch mit gleichem Teilnehmerkreis vereinbart, zu dem es voraussichtlich am 28. Oktober kommen wird.

Kölner Außengastronomie: Es sollen einheitliche Regelungen beschlossen werden

Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte im Sommer 2019 den Rat aufgefordert, einen Konsultationskreis – also einen Runden Tisch – mit allen Beteiligten einzuberufen. Aufgrund der Corona-Pandemie sei der Konsultationskreis jedoch zunächst ausgesetzt worden.

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Stattdessen hatte die Stadtverwaltung die Regelungen zur Außengastronomie zur Unterstützung der Wirtinnen und Wirte während der Pandemie erleichtert. Da Ende 2023 die Erleichterungen im Rahmen der Pandemie auslaufen werden, sollen im anstehenden Konsultationskreis einheitliche, stadtweit geltende Regelungen zur Außengastronomie vorbereitet werden. Der Runde Tisch soll voraussichtlich Ende November 2022 stattfinden.

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Die Gestaltung und der Umfang der Außenbereiche von Gastronomen hatten in den vergangenen Jahren oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Wirten geführt. Am Runden Tisch sollen nun klare Regeln dazu aufgestellt werden. (red)

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