Die finanzielle Unterstützung der Beratungsstellen gilt als freiwillige Leistung, obwohl die Strukturen eine gesetzliche Vorgabe sind.
Kürzungen bei GewaltschutzKölner Frauenhilfe kämpft um ihre Zukunft

Demonstration gegen die Gewaltschutz-Kürzungen im Haushaltsentwurf der Stadt Köln (Archivbild)
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Sophia Çora macht kein Geheimnis daraus, dass sie lieber nicht hier wäre, zu Gast im Gleichstellungsausschuss, um dessen Mitgliedern die Bedeutung ihrer Arbeit zu verdeutlichen. „Wir müssen jedes Jahr aufs Neue um unsere Finanzierung kämpfen“, sagt die Beraterin des Vereins Agisra, der Migrantinnen, geflüchtete und von Gewalt betroffene Frauen berät. Sie habe eine Frau vertrösten müssen, die einer Genitalverstümmelung ausgesetzt war, vor der Zwangsheirat geflohen ist und auf der Flucht Menschenhandel erlebt hat. „Jetzt bin ich hier, anstatt dieser Frau Trost zu spenden, das macht mich wütend“, sagt Çora.
Agisra droht für 2027 und 2028 eine starke Kürzung der städtischen Zuschüsse. Gleiches gilt für viele weitere Vereine, Projekte und Beratungsstellen, die sich dem Thema Gewaltschutz widmen. Auch Vertreterinnen der Frauenberatungsstelle FrauenLeben trugen ihre Sorgen am Montag im Gleichstellungsausschuss vor. Wenn es so kommt, wie im von der Stadt vorgelegten Haushaltsentwurf vorgesehen, „dann wissen wir nicht, wie wir ab Januar den Betrieb aufrecht erhalten sollen“, sagte Margret Schnetgöke. Wie viel insgesamt genau gestrichen werden soll, ist schwer zu beziffern, da sich die Zuschüsse in vielen verschiedenen Posten im sehr unübersichtlichen Haushalt verstecken. Die Rede ist von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro.
Die Zuschüsse der Stadt für die Frauenberatungsstellen gelten als so genannte „freiwillige Leistungen“ – sind also streichbar, wenn die Haushaltslage schlecht ist. Und die Haushaltslage in Köln ist sehr schlecht. Stadtverwaltung und Politik ringen darum, nicht in die Haushaltssicherung zu rutschen. Passiert das, hätten sie die Finanzen Kölns nicht mehr allein in der Hand, sondern bekämen Auflagen von der Kommunalaufsicht.
Kölner Haushaltsentwurf für die kommenden Jahre wird aktuell beraten
Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2027 und 2028 wird aktuell in den Gremien beraten. Änderungswünsche der Parteien müssen immer auch mit einer Möglichkeit zur Finanzierung versehen werden. Im Haushaltsauschuss am 16. Oktober wird über den finalen Haushaltsentwurf abgestimmt – der Rat muss diesem in seiner Sitzung am 12. November dann noch zustimmen.
Die Stadt kann die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen allerdings auch nicht einfach einstellen, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2018 gilt in Deutschland die Istanbul-Konvention, die zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet. „Die Istanbul-Konvention kann nicht als freiwillige Leistung betrachtet werden“, sagt Kölns Gleichstellungsbeauftragte Julia Pedersen: „Sie ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarates, das Deutschland 2017 ratifiziert hat. Damit hat sie den Rang eines Bundesgesetzes.“
Gewalthilfegesetz sichert ab 2032 ein individuelles Recht auf Schutz zu
Hinzu kommt das 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz, in dessen Rahmen ab dem 1. Januar 2032 ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung besteht. Dazu sagt Pedersen: „Ab 2032 müssen wir die Gewaltschutzstrukturen ausbauen, nicht wieder aufbauen.“ Das aber wäre nötig, wenn die Kölner Beratungsstellen jetzt wegen gestrichener oder nicht verlängerter Finanzierung schließen müssten. In einer Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln kommt die Stadt selbst zu dem Schluss, dass ein Großteil der Angebote an oder über der Kapazitätsgrenze arbeitet.
Eine Anfrage der Linken zum Thema freiwillige Leistungen hat die Stadt wie folgt beantwortet: „Nach den aktuellen Bewirtschaftungsvorgaben für den städtischen Haushalt sind Aufwendungen im freiwilligen Bereich zulässig, wenn sie für die Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben erforderlich sind und ohne erhebliche negative Folgen auch nicht auf spätere Haushaltsjahre verschoben werden können.“
Im Gleichstellungsausschuss haben die Kölner Ratsparteien der Kölner Frauenberatung mehrheitlich ihre Unterstützung zugesichert. Nur die Vertreter der AfD äußerten sich nicht zum Thema und enthielten sich bei der Abstimmung darüber, ob ein Protokoll der Redebeiträge in die Haushalts-Beratungen weitergegeben werden soll. Alle anderen Parteien stimmten dafür. In der Ratssitzung am Donnerstag, 8. Oktober, stellt die Linke einen Antrag mit der Überschrift: „Gewaltschutz für Frauen und Mädchen finanziell sichern in Köln!“ Dass dieser eine Mehrheit findet und damit den laufenden Haushaltsverhandlungen vorgegriffen wird, ist allerdings wenig wahrscheinlich.

