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JuwelenräuberbandeProzess gegen „Pink Panther“-Mitglied in Köln – Verteidiger fordert Bewährung

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Zu sehen ist der Eingang des Kölner Landgerichts an der Luxemburger Straße.

Eingang am Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße. (Archivbild)

Am Dienstag forderte der Staatsanwalt ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung.

Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls wurde Danilo D., der der Juwelenräuberbande „Pink Panther“ zugeordnet wird, im Oktober 2017 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Jetzt könnte sich die Zeit verlängern, die er im Gefängnis verbringen muss. Denn in einem neuen Prozess vor dem Kölner Landgericht droht ihm eine weitere Freiheitsstrafe. Diesmal geht es um Bedrohung mit versuchter Nötigung, Beleidigung und eine Falschaussage.

Am Dienstag forderte der Staatsanwalt ein Jahr und neun Monate Haft ohne Bewährung. Verteidiger Philipp Thiée plädierte dafür, die Strafe soll neun Monate nicht überschreiten; zudem beantragte er die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Danilo D. hat die Vorwürfe eingeräumt. Zur Last gelegt wird ihm, dass er sich über einen Zeitraum von zwei Jahren in Briefen, die er unter anderem an den damaligen NRW-Justizminister Peter Limbach richtete, in drastischer Weise darüber beklagte, dass er nach Verbüßung der Halbstrafe nicht nach Nordmazedonien abgeschoben wurde. In den Schreiben beleidigte er Bedienstete der Justiz, darunter Vertreter der Staatsanwaltschaft, die er zum Beispiel als „Nazi-Bande“ bezeichnete. Einem Rechtspfleger hielt er vor, er würde sich an seinem Schicksal „sadistisch aufgeilen“.

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Bedrohlich war seine Bemerkung, die Leute wüssten gar nicht, „was Leute vom Balkan für 30 000 bis 40 000 Euro tun würden“. Die Falschaussage tätigte der Angeklagte in einem Prozess gegen einen Mittäter des Raubüberfalls auf einen Geldtransporter in Esslingen bei Stuttgart. Er habe den Mann schützen wollen, etwa mit der Behauptung, bei dem Überfall sei keine scharfe Waffe verwendet worden, sagte er. Am Dienstag schob er nach, er habe angenommen, die Waffe sei unecht, und er sei von Dritten zu seiner Aussage gedrängt worden.

Fast 20 Jahre in Haft

Der Angeklagte habe sich reuig und einsichtig gezeigt, hielt ihm der Staatsanwalt alles in allem zugute. Für D. spreche auch, dass er die Staatsanwälte um Verzeihung gebeten habe; diese hätten die Entschuldigung akzeptiert. „Völlig nachvollziehbar“ sei es, dass der 44-Jährige ein „Ventil“ für seinen Frust gesucht habe, fuhr der Staatsanwalt fort.

Eine in der Schweiz verbüßte Haftstrafe eingerechnet, sitze er nun fast 20 Jahre im Gefängnis. In Deutschland sei er viermal verlegt worden und habe, als hochgefährlich eingestuft, „extreme Sicherheitseinschränkungen“ in Kauf zu nehmen; dazu gehöre „dauerhafte Isolation“. Anderseits müsse er sich klarmachen, dass er sich durch schwere Straftaten selber in diese Situation gebracht habe.

Verteidiger Thiée bescheinigte seinem Mandanten eine „positive Entwicklung“. Trotzdem seien die verschärften Haftbedingungen nicht zurückgenommen worden. Da habe sich „der Justizapparat bis zu einem gewissen Grad vielleicht verselbständigt“.

Noch immer warte Danilo D. auf die Zustimmung zur Abschiebung. Nach dessen Angaben hat er sich inzwischen mit einer Frau verlobt, die ihm nach Nordmazedonien folgen wolle. Die 11. Große Strafkammer will das Urteil am kommenden Donnerstag verkünden.