Köln – Es war ein „Augenblicksversagen“ und zwar auf beiden Seiten, betonte der Vorsitzende Richter am Ende. Als im Februar 2019 KVB-Busfahrer Timo B. (32, Name geändert) die Stammheimer Straße befuhr, hielt er sich in der verkehrsberuhigten Zone mit 30 km/h vorschriftsmäßig an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Wie die Auswertung der Überwachungskamera im Bus zeigte, war er mit 28 km/h unterwegs, als es zu einer folgenschweren Kollision mit einer Radfahrerin kam.
Die 48-Jährige trug keinen Helm, hatte ohne sich umzudrehen, kurz die Hand gehoben, um ihrem Hintermann zu signalisieren, dass sie die Fahrspur wechseln wollte. Der Zusammenstoß endete für die Radfahrerin tödlich. Sie war eine Woche nach dem tragischen Unfall an den Folgen ihrer schweren Kopfverletzungen gestorben.
KVB-Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Der Busfahrer saß am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Er hatte zwar noch gebremst, war allerdings nicht mit aller Kraft auf die Bremse gestiegen. Mit gutem Grund, wie er dem Gericht glaubhaft erklärte. Bei einem anderen Unfallgeschehen, bei dem er schuldlos blieb, habe ein Autofahrer ihn geschnitten: „Bei der Vollbremsung hatte ich drei Schwerverletzte im Bus, darunter eine Schwangere. Das war mir eine Lehre.“
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Ein Fahrgast, der in erster Reihe im Bus saß und das Geschehen unmittelbar vor Augen hatte, erinnerte sich: „Die Radfahrerin wollte die Seite wechseln und hob kurz die Hand. Dann war es auch schon geschehen. Der Bus hat sie regelrecht weg gerammt.“ Die Augenzeugen sagte aber auch: „Wäre sie in ihrer Spur geblieben, wäre alles reibungslos verlaufen.“ Die Frau hätte sich weder umgeschaut noch ausreichend deutlich durch Handzeichen angezeigt, was sie vorgehabt habe: „Ihr Verhalten war keineswegs so, wie ich es in der Fahrschule gelernt habe.“
Kölner Busfahrer realisiert Fahrspurwechsel zu spät
Der Busfahrer hatte damals bei der Polizei wie auch im Prozess erklärt, er habe die Frau zwar gesehen, aber zu spät den Fahrspurwechsel realisiert. Möglicherweise weil er in der Sekunde, als sie das Handzeichen gab, in den Rückspiegel schaute. „Der Zusammenstoß wäre vermeidbar gewesen, hätten beide sich vorschriftsmäßig verhalten“, sagte die Staatsanwältin und forderte für den Angeklagten neben einer zeitlich begrenzten Führerscheinsperre ein halbes Jahr Bewährungsstrafe.
Nach Überzeugung des Schöffengerichts war das Geschehen ein „klassischer Unfall, bei dem auf allen Seiten etwas falsch gemacht wurde“. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe für den bisher nicht vorbestraften Angeklagten nicht gerechtfertigt. Stattdessen wurden 3600 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu 40 Euro) verhängt. Die Führerscheinsperre hielt das Gericht ebenfalls für nicht erforderlich, denn: „Wir haben keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten um einen umsichtigen Busfahrer handelt“. Die Radfahrerin habe derart leichtfertig gehandelt, dass „kein Autofahrer die Chance gehabt hätte, rechtzeitig zu reagieren“. Letztlich sei hier „für alle Beteiligten das Schlimmste geschehen, was passieren konnte. Mit dem Strafrecht kann man so einem Geschehen nicht gerecht werden.“