Die Angehörigen einer getöteten Frau wollen eine härtere Bestrafung für einen beschuldigten Kölner Familienvater erreichen.
Junge Mutter getötet und verbranntKölner droht doch noch lebenslang Gefängnis – Anwalt will Freispruch

Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger Abdou Gabbar beim Prozess vor dem Kölner Landgericht.
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Der Mordfall um die in einem Auto erschossene Silvia B. wird noch in diesem Monat den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Das Landgericht Köln hatte den Familienvater Mehmet B. (35) aus Ossendorf im März 2022 wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen wehren sich die Eltern des Opfers. Deren Anwälte hatten beim Prozess lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.
Bundesgerichtshof verhandelt über Kölner Mordfall
In einer mündlichen Verhandlung vor dem 2. Strafsenat wird es am 24. Mai um die Frage gehen, ob das Kölner Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung zum Landgericht zurückverwiesen wird. Dem Vernehmen nach soll auch der Generalbundesanwalt das Mordmerkmal der Heimtücke sehen. Würde das bejaht, dann käme nur noch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht.

In diesem Fiat Panda wurde das Opfer erschossen.
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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft bei dem Verbrechen noch eine Heimtücke gesehen. Mehmet B. wurde vorgeworfen, seine Geliebte getötet zu haben, während die vom Internet-Radio im Auto abgelenkt gewesen sei. B. habe sich an der Beifahrerseite von hinten genähert und zweimal durch das geöffnete Fenster oder die geöffnete Tür geschossen.
Köln: Handydaten und Schmauchspuren überführten Täter
Nicht geklärt werden konnte das Motiv für die grausame Tat. Die Schüsse könnten auch nach einem offenen geführten Streit gefallen sein, womit das Mordmerkmal wegfiel. „Viele Fragen sind in diesem Verfahren offen geblieben“, hatte Richterin Grave-Herkenrath in der Urteilsbegründung gesagt. „Aber nach unserer Überzeugung sind Sie der Täter“, so sprach die Vorsitzende den Angeklagten an.
Vor allem Handydaten hätten B. überführt. Das Gericht führte zahlreiche Anrufe an, die der Beschuldigte nach der Tötung gemacht habe. Auch wurde die Tatwaffe bei ihm im Keller gefunden. An allen untersuchten Stellen der Waffe wurde laut Gericht die DNA des Angeklagten festgestellt. Auch fanden sich bei B. Schmauchspuren am linken Daumen – noch sieben Tage nach der Tat.
Leiche auf einem Feld in Rheinland-Pfalz angezündet
Die Leiche des Opfers wurde zu einem Feld in Rheinland-Pfalz gebracht und angezündet. Hier soll der Angeklagte die Hilfe von einem Bekannten bekommen haben – B. beschuldigte diesen spät im Prozess, den Mord begangen zu haben. Sein Verteidiger Abdou Gabbar hatte Freispruch beantragt und ging ebenfalls in Revision. Gabbar sprach von einer „schlechten Beweiswürdigung“.
Das zum Tatzeitpunkt 31-jährige Opfer hinterlässt einen heute elfjährigen Sohn. Die Eltern der Getöteten und der getrennt lebende Ehemann hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt. Für sie stand am Ende der Beweisaufnahme fest, dass es Mord war. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte auf Totschlag plädiert, allerdings zwei Jahre mehr als schließlich geurteilt gefordert.
