Achim L. muss sich wegen sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Kindermodels verantworten.
Landgericht KölnNeuer Prozess gegen Kinderfotografen verschoben – wegen Justiz-Überlastung

Der beschuldigte Kinderfotograf Achim L. mit seiner damaligen Verteidigerin Denise Sommer beim Prozess in erster Instanz.
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Die in dieser Woche mit Spannung erwartete Neuauflage des Missbrauchsprozesses gegen den früher international erfolgreichen Kinderfotografen Achim L. wurde verschoben. Die zuständige Strafkammer sei mit einem kurzfristig angesetzten Verfahren ausgelastet, so das Landgericht Köln auf Anfrage. Dieses sei vorrangig zu verhandeln, da der dortige Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt.
Köln: Prozess gegen Kinderfotograf wohl erst nächstes Jahr
Der Prozess gegen L. könne voraussichtlich erst im nächsten Jahr starten. Der Fotograf befindet sich trotz der schweren Vorwürfe und einer damit verbundenen erheblichen Straferwartung auf freiem Fuß. Das Landgericht hatte bereits 19 Verhandlungstage bis Ende September angesetzt, was auf eine strittige Verhandlung schließen ließ. Daher sah sich die Kammer offenbar zur Verschiebung genötigt.
In vielen Verfahren rügen Verteidiger eine Aussetzung und Verlegung von Strafprozessen und führen enorme psychische Belastungen für ihre Mandanten an. Ein Damoklesschwert schwebe über dem Beschuldigten, wurde erst kürzlich in einem Fall um versuchten Mord argumentiert. Bei extremen Verzögerungen von Verfahren können Angeklagte allerdings auch auf einen Strafrabatt hoffen.
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Köln: Schuldspruch aus erster Instanz bereits rechtskräftig
Im neuen Prozess gegen Achim L. besteht die Besonderheit, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die im September 2022 ausgesprochenen Schuldsprüche, die zu vier Jahren und zehn Monaten Haft führten, bestätigt hat. Lediglich die Freisprüche in weiteren Fällen wurden aufgehoben. L. droht damit eine viel höhere Strafe – die Staatsanwaltschaft hatte damals zehneinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Dass er dennoch auf freiem Fuß ist, liegt daran, dass die ausgesprochene Strafe durch die Aufhebung des Urteils durch das BGH noch nicht rechtskräftig ist. Bei einer weiteren Verurteilung im neuen Prozess erhält er eine Gesamtstrafe.
Die Vorwürfe reichen zurück bis ins Jahr 1999. Damals soll Achim L. laut ursprünglicher Anklage einen Zwölfjährigen im Schwimmbad eines Disney-Resorts in Florida missbraucht haben. 2002 soll er mit zwei Jungen zum Shooting nach Sardinien gefahren sein, es sei zu Übergriffen im Schlaf gekommen. Auch beschreibt die Anklageschrift den Übergriff auf einen zehn Jahre alten Jungen im Jahr 2006 auf den Malediven. Im Bungalow eines Luxus-Resorts soll der Fotograf das Kind sexuell missbraucht haben.
Köln: Gericht nennt Kinderfotografen „hochgradig manipulativ“
Laut Gericht in erster Instanz soll L. gezielt das Vertrauen von Müttern seiner Kindermodels gewonnen haben – durch Beziehungen, die als „völlig asexuell“ beschrieben wurden –, um so Nähe zu den Jungen aufzubauen. Das Verhalten des Fotografen wurde vom Gericht als „hochgradig manipulativ“ eingestuft. Am neuen Verfahren werden sechs inzwischen erwachsene Nebenkläger teilnehmen.
Die Freisprüche hatte das Landgericht damals ausgesprochen, da die Opfer die Taten in Bezug auf Ort und Zeit nicht konkret genug benannt hätten. Die Richter hätten aber „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“, urteilte der BGH. Achim L. selbst hatte die Vorwürfe über seine damalige Verteidigung bestritten. Die Anwälte hatten in allen Fällen einen Freispruch beantragt.