Prozess vor dem Kölner Landgericht36-Jähriger soll Mann in Ostheim lebensgefährlich verletzt haben

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Zu sehen ist der Eingang am Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Ein 36-Jähriger, der in Ostheim einen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll, muss sich mit einer mutmaßlichen Mittäterin (29) vor dem Kölner Landgericht verantworten. (Symbolfoto)

Ein 36-Jähriger soll in Ostheim einen Mann mit einem Messer schwer verletzt haben. Nun startete der Prozess gegen den Iraker und eine Frau.

Eine Messerattacke aus der Nacht vom zweiten auf den dritten Juni des vergangenen Jahres in Köln-Ostheim steht seit Montag im Zentrum der Verhandlung in der zehnten großen Strafkammer des Landgerichts Köln. Einem 36-jährigen Mann wird gefährliche Körperverletzung, einer 29 Jahre alten Frau Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.

Am ersten von fünf vorgesehenen Verhandlungstagen im Saal fünf des Landgerichts ist die Anklage verlesen worden, wonach Ismail B. (alle Namen geändert) am zweiten Juni im Rahmen einer Kommunionsfeier in Streit mit dem mutmaßlichen späteren Opfer Justin L. geraten ist.

Angeklagter soll sein späteres Opfer getroffen haben

Nach der verbalen Auseinandersetzung soll der angeklagte Mann sich mit einem Zeugen zu einem Treffen mit L. verabredet haben, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Montag ausführt. Nachdem der spätere Geschädigte in der Juninacht 2022 in Begleitung mit einem Pkw an dem Treffpunkt an der Mannheimer Straße erschienen war, soll der Angeklagte demnach sofort auf die Fahrerseite des Autos zugelaufen sein und laut Staatsanwaltschaft „mit einem vermutlich längeren Messer mehrfach auf das dort sitzende Opfer eingestochen haben“. Vier- bis fünfmal in den Arm, aber auch in den Bauch, dort so stark, dass auch der Dünndarm des Mannes verletzt worden war.

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Justin L sei demnach über die Beifahrerseite des Wagens vor dem Angriff geflohen, bis er in einem Vorgarten wenige Meter weiter schwer verletzt zusammengebrochen sei. Der angeklagte L. soll ihm nicht gefolgt sein, wie es weiter heißt, sondern in einem Range Rover, den die mitangeklagte Frau gefahren haben soll, vom Tatort geflohen sein.

Gründe für die Auseinandersetzung sind noch unklar

Den Grund für den Streit zuvor auf dem Fest sowie die Ursache für das eskalierende nächtliche Treffen im Anschluss muss der Vorsitzende Richter mit Zeugenaussagen sowie Ermittlungsergebnissen rekonstruieren. Er bemängelt am Montag zunächst, dass „für die Einblicke in den möglichen Tathergang unerlässliche Unterlagen noch nicht vorliegen“. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angeklagten sich „zunächst nicht im Verfahren äußern“ wollen, wie sie über ihre Verteidiger ankündigen ließen. „Mein Mandant bestreitet hier aber mit Nachdruck, sich im Sinne der Anklage verhalten zu haben“, sagte Rechtsanwalt Christof Püschel für Ismail B.

Auch ein Zeuge, ein Cousin des Angeklagten, der 2022 noch in Köln, jetzt aber wieder im Irak lebt, konnte sich nur recht lückenhaft an Details aus der besagten Nacht erinnern. Noch zu klären ist unter anderem noch, ob das spätere Opfer überhaupt die Person war, die mit B. auf der Feier in Streit geraten war und in welchen Zusammenhang diese damit steht. Der Prozess am Kölner Landgericht soll in der kommenden Woche fortgesetzt und weitere Zeugen im Saal gehört werden.

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