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Marko M.Stadt Köln kannte Vorstrafen des Mannes, der vor 23 Jahren abgeschoben werden sollte

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Ein Abschiebeflug erfolgte im Fall Marko M. nie.

Die Verwaltung teilt keine Duldungsgründe im Fall Marko M. mit. Der abgelehnte Asylbewerber erhält mit seiner Familie monatlich gut 7300 Euro vom Kölner Sozialamt.

Ein Hinterhof im Kölner Stadtteil Bayenthal. Hier lebt Marko M. (Name geändert) mit Frau und acht Kindern. Ein zweistöckiger Container-Flachbau, überfüllte Mülleimer, vor dem Gelände eine Reihe ausrangierter Großfernseher, Kühlschränke und Staubsauger. An den Appartements fehlen Namenschilder, Klingeln funktionieren nicht.

Niemand öffnet auf ein Klopfen. Ein Mitarbeiter des städtischen Wachdienstes, der als Ansprechpartner auf diesem Gelände für Asylbewerber und Flüchtlinge dient, raunzt den Reporter an. Der Gesuchte „redet sowieso nicht mit Ihnen“. Ein Nachbar meint, das wäre „auch besser“ für den Journalisten: „Nicht, dass Ihnen noch etwas passiert.“

Marko M., der mehrfach straffällig geworden ist, demnächst wieder vor Gericht steht und ohne Ausweispapiere nach Deutschland kam, sollte bereits im Jahr 2003 abgeschoben werden. Dennoch lebt der 41-jährige Bosnier heute immer noch in Köln. Laut einem Bescheid des Sozialamts für den Oktober 2023, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, erhält der abgelehnte Asylbewerber mit seiner Familie monatlich gut 7300 Euro netto vom städtischen Sozialamt.

Der Fall, über den diese Zeitung am Samstag berichtet hatte, löste zahlreiche Reaktionen aus. Der CDU-Fraktionsvize im Landtag, Gregor Golland, fordert restlose Aufklärung. Christoph Arnold, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bezeichnet die Abschiebung von Marko M. und seiner Familie als „rechtlich einfach, aber praktisch schwierig“.

Besonderer Schutz der Familie spricht gegen Abschiebung

Da der Vater nur geduldet werde, müssten die Kinder unter denselben Status fallen. „Insofern wäre eine Abschiebung der gesamten Familie möglich, da die Nachkommen aufgrund der Duldung des Vaters nicht deutsche Staatsbürger werden können, auch wenn sie hier geboren sind.“

Allerdings stehe einer erzwungenen Rückkehr der gesamten Familie der im Grundgesetz verankerte Grundsatz des besonderen Schutzes der Familie entgegen. „Ich gehe mal davon aus, dass die Kölner Ausländerbehörde sich scheut, eine Familie mit acht minderjährigen Kindern in eine ungewisse Zukunft in der Heimat abzuschieben“, führt der Anwalt aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es zwar möglich, den Vater auch alleine nach Bosnien-Herzegowina rückzuführen. „Allerdings könnte es auch sein, dass ein Verwaltungsgericht sich quer stellt und die Ausreise stoppt, da dann die Familie von ihrem Vater getrennt würde.“ Arnold geht davon aus, dass die Kölner Ausländerbehörde diesen Problemfall erst gar nicht anging. „Um sich Ärger zu ersparen, hat man die Duldungen einfach weiterlaufen lassen und zahlt lieber, als die Dinge zu lösen.“

Seit etwa 17 Jahren hat sich die Stadt Köln noch nicht einmal darum bemüht, Ersatzpasspapiere für den ausreisepflichtigen Bosnier zu besorgen, die bei einer eventuellen Abschiebung benötigt würden.

Nachdem die Kommune sich zunächst nicht zu dem Fall äußern wollte, musste der „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf die gesetzlichen Auskunftspflichten hinweisen. Danach hieß es allgemein, um Ersatzpapiere werde sich nur bemüht, „wenn davon auszugehen ist, dass eine Ausreiseverpflichtung auch durchgesetzt werden kann“. Dies indes sei „nicht der Fall, wenn dem Vollzug einer Rückführung ein oder mehrere Duldungsgründe entgegenstehen“.

Welche Duldungsgründe es geben könnte, wurde nicht mitgeteilt. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wurde der Asylantrag des Mannes im Oktober 2003 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, weil er im Herkunftsland weder verfolgt noch bedroht wurde. Als er wenig später abgeschoben werden sollte, verschwand er spurlos. Um 2007 wieder aufzutauchen.

Nach einem zweijährigen Rechtsstreit wurde sein Widerspruch gegen den Ausweisungsbescheid 2009 abgewiesen. In Behördenunterlagen, die unsere Zeitung einsehen konnte, heißt es, „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei wohl „keine Rückführung mehr betrieben“ worden.   Geht es tatsächlich um Kinder, die aber noch nicht geboren waren, als Marko M. längst hätte abgeschoben werden können?

Viele Fragen bleiben. So räumte die Stadt Köln im Zuge einer dritten Nachfrage dieser Zeitung ein, über die Vorstrafen des abgelehnten Asylbewerbers im Bilde gewesen zu sein. Warum aber nicht gehandelt wurde, ist nach wie vor ein Rätsel. Ähnlich verhält es sich mit dem Umstand, dass die Kölner Ausländerbehörde bisher nicht das beim Bundesinnenministerium angesiedelte „Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) um Hilfe bei der Abschiebung des Marko M. gebeten hat. Seit 2017 hilft das ZUR unter anderem bei der Beschaffung von Ersatzpapieren in den Herkunftsländern, um ausreisepflichtige Ausländer rückführen zu können.

Zu den Gründen hat sich die Stadt Köln noch nicht näher geäußert.