Köln – „Wenn ein Kind Nein sagt, dann heißt das auch Nein, das habe ich in der Schule gelernt.“ Dieser Satz ist einer von vielen, mit dem Marie ihrem Vater verzweifelt klarzumachen versuchte, dass sie keinen Sex mehr mit ihm haben wollte. Es ist eine von vielen Handy-Botschaften, die am Montag in Saal 23 des Kölner Landgerichts zu hören waren, als die Staatsanwältin die Anklage gegen Johannes G. (alle Namen geändert) verlas.
Dem 55-jährigen Busfahrer wird zur Last gelegt, vom Mai des vergangen Jahres an seine damals elfjährige Tochter Marie fast ein Jahr lang sexuell missbraucht zu haben. Zu den weiteren Vorwürfe gehört, er habe sie immer wieder genötigt sowie kinderpornografisches Material hergestellt, besessen und verbreitet. Seine Lebensgefährtin soll vom Missbrauch gewusst und ihn geduldet haben; deshalb wird sie gesondert verfolgt.
Bildmaterial auf dem Handy
Johannes G. lebte im Kölner Süden mit seinen beiden minderjährigen Söhnen zusammen; in der Nähe wohnte die Lebensgefährtin mit der gemeinsamen Tochter Marie und einem Kind aus einer früheren Verbindung. Trifft die Anklage zu, begann der Missbrauch damit, dass Johannes G. Nacktfotos von seiner Tochter machte. Im August vollzog er zum ersten Mal den Beischlaf mit ihr – in der Folge fünf weitere Male. Bei einer Gelegenheit machte er ein Video von der Szene – Bilder, die er später auf Instagram stellte.
Immer wieder bat und flehte Marie, er solle sie endlich in Ruhe lassen, doch er hörte nicht auf, sie zu bedrängen. Bei einer Gelegenheit verging er sich an ihr, während sein behinderter Sohn neben ihnen auf dem Sofa saß. Im Dezember schrieb sie: „Ich will alles vergessen und nur noch Kind sein.“ Er antwortete: „Ich will es nur noch einmal machen, dann kannst du wieder Kind sein.“ Später schrieb er ihr: „Ein letztes Mal, dann ist Schluss.“ Doch es ging weiter.
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Mal bot er ihr Geld – zehn oder 15 Euro – an, um ihren Widerstand zu brechen, mal drohte er, er werde das Video anderen zeigen, wenn sie sich nicht füge. Nicht nur einmal brüstete er sich in für sie bestimmten Handy-Nachrichten damit, dass er sie entjungfert habe: „Ich war der Erste bei dir und bin stolz darauf.“ So weit die Darstellung der Staatsanwaltschaft, die all diese schriftlichen Äußerungen in der Anklageschrift festgehalten hat.
Zeugen sollen gehört werden
Bis in dieses Frühjahr soll der Missbrauch gedauert haben. Am 10. April schritt die Polizei ein. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurde das Handy des Angeklagten sichergestellt; darauf fand sich auch jugendpornografisches Bildmaterial. Bis auf die Angaben zur Person zu Prozessbeginn sagte Johannes G. nichts. Dabei wird es vorerst bleiben, denn sein Verteidiger kündigte keine Einlassung an. Am nächsten von acht Verhandlungstagen sollen die ersten Zeugen gehört werden.