Bereits im September 2023 wurden der mittlerweile zehnköpfigen Familie des Bosniers etwa 7250 Euro an Sozialhilfe überwiesen.
Bosnier schon lange ausreisepflichtigKölner OB Burmester ordnet interne Prüfung des Falls Marko M. an

Seit zwei Jahrzehnten wird ein kriminell gewordener Bosnier in Köln geduldet. (Symbolfoto).
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Nach Bekanntwerden des Abschiebeskandals um einen 41-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina durch den „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) eine verwaltungsinterne Prüfung des Sachverhaltes in Auftrag gegeben. Da diese noch nicht abgeschlossen sei, werde er sich „aktuell auch nicht weiter“ zu der Angelegenheit äußern, erklärte ein Stadtsprecher auf Anfrage.
Nach Recherchen dieser Zeitung sollte Marko M. (Name geändert), der bereits mehrfach straffällig geworden ist und ohne Ausweispapiere nach Köln gekommen war, bereits im Jahr 2003 abgeschoben werden. Der Bosnier aber verschwand spurlos und tauchte im Jahr 2007 plötzlich wieder auf. Nach einem zweijährigen Rechtsstreit wurde sein Widerspruch gegen den Ausweisungsbescheid abgelehnt.
Seit zwei Jahrzehnten ausreisepflichtig
Dennoch musste M. nicht ausreisen, sondern wird seit 19 Jahren geduldet. Zu den Gründen wollte sich die Stadt nicht äußern. In Behördenunterlagen, die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ einsehen konnte, heißt es, „wegen der in der Folgezeit geborenen Kinder“ sei „keine Rückführung mehr betrieben“ worden. M. und seine Frau haben heute acht minderjährige Mädchen und Jungen, für die das Kölner Sozialamt aufkommt.
Alles zum Thema Andrea Blome
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Bereits im September 2023 wurden der Familie insgesamt etwa 7250 Euro überwiesen. So steht es in einem städtischen Bescheid, der die zwischen 630 und 835 Euro liegenden Zuwendungen für die Kinder und Eltern einzeln auflistet.
Ob durch Kontrollen sichergestellt werde, dass das Geld tatsächlich für die Kinder verwendet wird, wollte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ wissen. Nein, lautet die Antwort des städtischen Presseamtes. „Wie bei anderen Sozialleistungen“ werde „nicht kontrolliert, wie das Geld im Einzelfall verwendet wird“.
Keine Informationen zum Kindeswohl
Andere Fragen dieser Zeitung wurden nicht beantwortet. Beispielsweise, ob der ausreisepflichtige Bosnier seit seiner Zeit in Köln jemals gearbeitet hat. Darauf entgegnet die Stadt lediglich: „Bevor Sozialleistungen gewährt werden, wird geprüft (u.a. Einkommen und Vermögen), ob es einen Anspruch gibt.“
Eine andere Frage lautete: „Ist von behördlicher Seite denn wenigstens sichergestellt, dass es den Kindern gut geht?“ Die Antwort: „Sollten von behördlicher Seite generell – nicht nur in diesem Einzelfall – Bedenken zum Kindeswohl vorliegen, wird eine Familie selbstverständlich überprüft.“
Derzeit leben in Köln 3657 geduldete Ausländer. Davon halten sich 791 schon länger als fünf Jahre hier auf. Weitere 885 Männer und Frauen sind sogar länger als zehn Jahre in Köln. Dies geht aus einer Antwort der Stadtdirektorin Andrea Blome auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion hervor.
Keine Informationen über strafrechtlich verurteilte Asylsuchende
Allerdings kann die Verwaltung keine Aussage darüber treffen, „wie viele Personen davon strafrechtlich verurteilt wurden“. Aktuell betreibe das Ausländeramt in 1080 Fällen die freiwillige Ausreise oder eine Rückführung ausreisepflichtiger Personen. „2025 wurden 245 Personen abgeschoben (davon 130 Straftäter) und 197 Personen sind nach Rückkehrberatung freiwillig ausgereist“, heißt es in dem Verwaltungspapier.
„Zwingende Duldungsgründe“ seien nur gegeben, wenn die Grundrechte der ausreisepflichtigen Personen betroffen sind. So etwa im Falle der körperlichen Unversehrtheit oder der Wahrung der Familieneinheit. Auch Kindeswohlinteressen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention würden einer Abschiebung entgegenstehen.
Jahrzehntelang keinen Passersatz für eine Abschiebung besorgt
Duldungen würden jeweils maximal für sechs Monate ausgestellt, so die Stadtverwaltung. Vor jeder Verlängerung erfolge eine Überprüfung, ob der bisherige Duldungsgrund noch besteht. Falls nicht, beginne ein komplexer Abschiebeprozess, sollten die abgelehnten Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen. Das Prozedere beinhaltet auch die Beschaffung von Passersatzpapieren.
Im Fall von Marko M., so scheint es, wurden jahrzehntelang keine Ersatzpapiere besorgt. Das kritisiert Ulrich Breite, FDP-Fraktionsgeschäftsführer im Kölner Rat, scharf. Die Antworten der Stadtverwaltung zum Umgang „mit ausreisepflichtigen Personen, insbesondere von Straftätern“ seien auch unabhängig vom Einzelfall „beängstigend“, sagte Breite auf Anfrage: „Wer wie Köln so lasch und so viele Duldungen ausspricht, ohne gleichzeitig die Anzahl der ausreisepflichtigen Straftäter zu kennen, wird zum Eldorado für terroristische Gefährder.“
Ein „Mentalitätswechsel im städtischen Verwaltungshandeln“ sei überfällig. „Hinsehen statt Wegsehen bei gerichtlich festgestellter Ausreisepflicht, insbesondere bei Straftätern“, so Breite. Wie der Fall Marko M. belege, könne man in Köln vor der Abschiebung untertauchen und nach gewisser Zeit wieder auftauchen. Offenbar problemlos habe der abgelehnte Asylbewerber dann „eine jahrelange Duldungsverlängerung und Sozialhilfe“ erhalten. „Besorgniserregend ist, dass auch weitere Straftaten scheinbar keinen Einfluss auf den Duldungsstatus haben“, betonte Breite.

