Leonie Fischer hat ihr Parkticket am falschen Automaten gezogen, so die Begründung. Doch die Parksituation ist am Felix-Rexhausen-Platz verwirrend.
Parkplatz-Abzocke?Leverkusenerin zieht Parkticket in Köln und muss trotzdem 65 Euro Strafe zahlen

Die beiden Parkautomaten stehen sich auf dem Felix-Rexhausen-Platz direkt gegenüber.
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Im ersten Moment hat sie an Betrug gedacht, sagt Leonie Fischer. An einem Dienstagabend, Anfang Juni, parkt die 25-jährige Leverkusenerin ihr Auto am Felix-Rexhausen-Platz in der Nähe des Breslauer Platzes. Sie will nur kurz etwas erledigen, zieht ein Parkticket für eine Stunde und schließt ihr Auto ab. „Als ich pünktlich wieder zurückgekommen bin, fand ich einen Strafzettel an meiner Windschutzscheibe.“ 65 Euro soll Fischer nun zahlen.
Auf dem Knöllchen findet Fischer dann auch die Erklärung dafür: „Fremder Parkschein“ steht da. Und tatsächlich: Fischer hat ihr Auto am Felix-Rexhausen-Platz abgestellt. Die Parkplätze werden von dem Unternehmen Contipark im Auftrag der Deutschen Bahn bewirtschaftet. Direkt gegenüber allerdings, auf der Maximinenstraße, befinden sich öffentliche Parkplätze der Stadt Köln. Auf dem schmalen Bordstein zwischen den Parkplätzen stehen sich die beiden Automaten der unterschiedlichen Betreiber direkt gegenüber. „Für mich war aber weder ersichtlich, dass es dort zwei verschiedene Betreiber gibt, noch, dass es Unterschiede zwischen den beiden Parkautomaten gibt“, sagt Fischer.
Parkplätze am Kölner Hauptbahnhof schon länger Ziel von Beschwerden
Und damit ist sie nicht die einzige. In der Bewertungsspalte bei Google-Maps berichten mehrere Nutzer über ähnliche Erlebnisse und beschweren sich über „Abzocke“. Auch der „Express“ hat bereits vor zwei Jahren über das Problem der verwirrenden Parkplatzsituation am Hauptbahnhof berichtet.
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Die Parkplatzsituation am Felix-Rexhausen-Platz am Hauptbahnhof
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Damals gab ein Stadtsprecher an, dass der Verwaltung das Problem bewusst sei. „Hier ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Menschen die Parkplätze der Deutschen Bahn nutzten, aber am städtischen Parkautomaten Tickets ziehen für die Stellplätze am Rand des Straßenbereiches. Damit haben sie kein gültiges Ticket für den Parkplatz der Deutschen Bahn.“ Deswegen habe man auf dem städtischen Automaten den Hinweis „Gilt nicht für die Platzfläche der DB“ angebracht.
Ein kleiner Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis findet sich in der Tat Mitte Juni 2025 am Parkautomaten. „Allerdings werden diese Aufkleber leider regelmäßig entfernt oder die Nutzerinnen und Nutzer sehen diesen Hinweis nicht“, räumt ein Stadtsprecher gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ ein.
Auch Contipark verweist auf Anfrage auf ein Hinweisschild über dem Parkautomaten. „Eine Unterscheidung der beiden Automaten ist unverkennbar und daher sind keine ‚weiteren Maßnahmen‘ geplant“, teilt das Unternehmen mit. Zu dem konkreten Fall könne man sich aus „Datenschutzgründen“ nicht äußern.
Hinweisschilder oder eine bauliche Trennung auf den Parkplätzen selbst, die darüber Aufschluss geben, bei welchem Betreiber man sein Auto abgestellt hat, fehlen aber.

Tatsächlich befindet sich auf dem Automaten der Stadt ein kleiner Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis.
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Die Stadt prüft nach eigenen Angaben, ob weitere Maßnahmen möglich sind, um die Parkplatzsituation transparenter zu machen. Das hat sie gegenüber dem „Express“ vor zwei Jahren auch schon gesagt. Passiert ist in der Zwischenzeit aber offenbar nichts.
Contipark betreibt mehrere Parkhäuser in Köln. Deutschlandweit ist das Unternehmen nach eigenen Angaben Eigentümer, Pächter oder Bauherr von rund 570 Parkeinrichtungen in 200 Städten.
Immer wieder wird das Unternehmen von erbosten Autofahrern auch öffentlich wegen besonders hoher oder intransparenter Forderungen kritisiert. Verbraucherzentralen haben Contipark schon wegen überhöhter Forderungen abgemahnt. Auch zu diesem speziellen Parkplatz liegen der Verbraucherzentrale schon Beschwerden vor. Carolin Semmler, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW, sagt: „Grundsätzlich sind Park-Beschwerden ein Dauerbrenner bei uns.“
Leonie Fischer hat dem Knöllchen von Contipark widersprochen und dem Unternehmen mitgeteilt, die 65 Euro nicht zahlen zu wollen. Ob Fischer damit Erfolg hat, hängt laut Verbraucherschützerin Semmler davon ab, „ob die Parkbedingungen, aus denen sich die Vertragsstrafe ergibt, für die Parkenden vor Ort deutlich sichtbar sind.“ Die Parksituation und die Beschilderung müsse daher im Einzelfall geprüft und bewertet werden. „Fest steht aber: Parkanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Regeln für Nutzer transparent zu machen.“