Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kirche St. GereonDiebe fischen Geld aus Opferstock – Angriff auf Küster

Lesezeit 2 Minuten
Die Kirche St. Gereon in der Kölner Innenstadt.

Die Kirche St. Gereon in der Kölner Innenstadt. Diebe attackierten den Küster.

Nach einem Angriff auf den Küster der Kirche St. Gereon in der Kölner Innenstadt ermittelt die Polizei wegen räuberischen Diebstahls.

Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, haben zwei Unbekannte am Freitagvormittag aus dem Opferstock der Kirche St. Gereon Spenden in unbekannter Höhe entwendet und den Küster, der sich ihnen auf der Flucht entgegenstellte, weggeschubst.

Köln: Mit Klebeband präparierte Metallstab genutzt

Nach bisherigen Ermittlungen habe der Küster die beiden Täter gegen 10 Uhr dabei beobachtet, wie sie einen mit Klebeband präparierten Metallstab in den Opferstock einführten und damit Geld angelten. Nach dem Schubs gelang ihnen die Flucht.

Zeugen schätzen die beiden Männer „mit ungepflegtem äußerem Erscheinungsbild“ auf etwa 1,75 bis 1,80 Meter. Der „Schubser“ soll braune Haare und einen auffälligen Schnitt an der Hand haben. Zur Tatzeit trug er einen grau-roten Pullover und eine dunkle Hose. Sein Mittäter hat schwarze Haare und eine normale Statur. Zur Tatzeit soll er eine schwarze Jacke und einen grau-roten Rucksack getragen haben.

Alles zum Thema Polizei Köln

Raub in St. Gereon: Kölner Polizei sucht Zeugen

„Das Kriminalkommissariat 51 hat die Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls aufgenommen und bittet dringend um Hinweise unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de“, so die Kölner Polizei.

Innenaufnahme der Basilika St. Gereon in der Kölner Innenstadt.

Innenaufnahme der Basilika St. Gereon in der Kölner Innenstadt.

Den Tatverdächtigen droht ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls. „Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen“, heißt es im Strafgesetzbuch.

Die Tat ist mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr Gefängnis belegt, in sogenannten minderschweren Fällen kann eine Strafe von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren Gefängnis ausgesprochen werden.