Kölner MissbrauchsgutachtenKardinal Meisner und die „Brüder im Nebel“

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Köln – Der Strafrechtler Björn Gercke hat bei seinen Untersuchungen zum Umgang von Verantwortlichen des Erzbistums Köln mit Missbrauchsvorwürfen die meisten Pflichtverletzungen bei dem 2017 verstorbenen Kardinal Joachim Meisner festgestellt.

Meisner sei es selbst möglich gewesen, „es ihm sogar oblegen [gewesen], Strukturen zu schaffen, um Rechtsklarheit und Normkenntnis herzustellen oder zumindest zu fördern.  Insoweit kann gewissermaßen von einem 'Organisationsverschulden' gesprochen werden“, heißt es in dem 915-seitigen-Gutachten.

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Der 2017 verstorbene Kardinal Meisner.

Während der Gutachten-Vorstellung beschrieb Gercke am Donnerstag bespielhaft den Umgang Meisners mit unliebsamen Themen: „Jedenfalls  Erzbischof  Dr. Meisner  führte nach  Angaben  des  Erzbistums  zusätzlich einen  separaten  Aktenordner  mit  dem  Titel  'Brüder  im  Nebel',  in  dem  er geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrte.“

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Kardinal Joachim Meisner wird fast ein Drittel aller nachgewiesenen Fälle von Pflichtverletzungen zur Last gelegt, insgesamt 23. Zuvor hatte bereits ein anderes Sondergutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zum Fall des Kölner Priesters und Sexualstraftäters Nikolaus A. das Agieren der Bistumsleitung unter Meisner kritisch bewertet.

Noch 2015 hatte Meisner entgegen einer Fülle bereits öffentlich gewordener Missbrauchsfälle beteuert, er habe vom Ausmaß der Geschehnisse „nichts geahnt“ und dies „nicht für möglich gehalten“.

Meisner war 25 Jahre lang Erzbischof von Köln. Der gebürtige Breslauer kam im Zuge der Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkriegs mit seiner Familie nach Thüringen. 1962 wurde er zum Priester geweiht. 1975 wurde Meisner Weihbischof in Erfurt. 1980 ernannte Papst Johannes Paul II. ihn zum Bischof des geteilten Bistums Berlin und erhob ihn 1983 zum Kardinal.

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Ihm sei bewusst, dass Meisner in Köln für viele Menschen „Legendenstatus” habe, sagte Gercke. Die Akten zu den „Brüdern im Nebel“ seien nach seinem Tod in die jeweiligen Akten des Geheimarchivs des Erzbistums überführt worden. (mit dpa)

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