Wo muss ich am Sonntag wählen, darf ich mein Kreuzchen mit Lippenstift malen und was ist, wenn ich krank werde? Alles was Sie zur OB-Stichwahl wissen müssen.
Kölner OB-WahlWas Sie zur Stichwahl zwischen Aymaz und Burmester wissen müssen

Torsten Burmester (l.) oder Berivan Aymaz – wer wird Kölns neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister? Am 28. September entscheiden das die Kölner Wahlberechtigten.
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Kölns Bürgerinnen und Bürger sind am 28. September erneut zur Wahl aufgerufen. In der Stichwahl entscheidet sich, ob Grünen-Kandidatin Berîvan Aymaz oder SPD-Kandidat Torsten Burmester künftig das Amt der Oberbürgermeisterin, beziehungsweise des Oberbürgermeisters übernimmt. Was die Kölner Wahlberechtigten wissen müssen:
Wer darf wählen?
Wer bei der Hauptwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt war, ist dies in der Regel auch für die Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters. Dies betrifft in Köln rund 808.000 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind wie zuvor Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, die seit mindestens 14. September 16 Jahre alt und seit mindestens dem 29. August in Köln gemeldet sind. Ändern kann sich die Wahlberechtigung beispielsweise durch einen Wegzug aus Köln im Zeitraum bis zur Stichwahl.
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Wo wird gewählt?
Eine Stimmabgabe ist sowohl an der Urne im Wahllokal als auch per Direkt- oder Briefwahl möglich. Am 28. September werden sämtliche Wahllokale nochmals von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Es wird im gleichen Wahllokal wie bei der Hauptwahl gewählt. Die Direktwahl findet noch bis zum 26. September, 15 Uhr im Kalk Karree sowie dem je nach Stadtbezirk zuständigen Bezirksamt statt. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 28. September, um 16 Uhr beim Wahlamt sein.
Und was ist, wenn ich meinen Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig abschicken kann?
Wer seinen Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig verschicken kann, kann diesen alternativ ausgefüllt und im beigelegten roten Briefumschlag am Direktwahlschalter abgeben. Bis zum Stichwahltag, 28. September, um 16 Uhr, können ausgefüllte Wahlbriefe außerdem auch in den Briefkasten des Wahlamtes eingeworfen werden. Ausschließlich am Stichwahltag ist zwischen 12.30 Uhr und 16 Uhr auch eine Abgabe am Infopoint im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse möglich. Im Wahllokal am Wahltag können rote Wahlbriefe nicht abgegeben werden. Aufgrund der Versanddauer empfiehlt das Wahlamt zum jetzigen Zeitpunkt die Stimmabgabe per Direktwahl oder am Wahltag regulär im Wahllokal.
Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch einfach am Stichwahltag im Wahllokal abgeben?
Nein, im Wahllokal können keine roten Wahlbriefe abgegeben werden. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss am Stichwahltag den Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorzeigen, um dort wählen zu können. Dort geben Sie dann die Briefwahlunterlagen ab und erhalten stattdessen einen neuen Stimmzettel, den Sie ganz normal in der Wahlkabine ausfüllen.
Was mache ich, wenn meine Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder ich diese verloren habe?
Stichtag für die pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen war der 24. September. Personen, die noch keine Unterlagen erhalten haben, oder diese verloren haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an das Wahlamt zu wenden, spätestens aber bis zum Samstag, den 27. September um 12 Uhr. Wer seine Unterlagen verloren hat, muss dies glaubhaft darlegen.
Kann ich jetzt noch Briefwahl beantragen?
Ja, aber nur noch auf dem Postweg und bis zum Freitag, 26. September, 15 Uhr. Eine Online-Beantragung war nur bis zum 24. September möglich. Postalisch können Briefwahlunterlagen die Wahlberechtigten noch bis zum Samstag vor der Wahl, also zum 27. September erreichen, was aber nicht gewährleistet werden kann. Deshalb rät das Wahlamt davon ab, jetzt noch Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Kann ich im Wahllokal wählen, obwohl ich meine Wahlberechtigung nicht mehr habe?
Ja. Um bei der OB-Stichwahl zu wählen, muss keine Wahlberechtigung vorgelegt werden. Wer im Wahllokal oder per Direktwahl wählen möchte, benötigt lediglich einen Personalausweis, Reisepass oder sonstigen Identitätsausweis.
Was ist, wenn ich plötzlich krank werde?
Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann bis 15 Uhr am Stichwahltag noch beim Wahlamt Briefwahl beantragt und bis 16 Uhr abgegeben werden.
Was mache ich, wenn ich in der Wahlkabine keinen Kugelschreiber finde?
Wichtig ist, dass auf dem Stimmzettel der Wählerwille deutlich wird. Das heißt, es muss immer erkennbar sein, wen Sie wählen möchten. Ob Sie dies mit einem Kreuzchen oder einem Plus markieren, ist theoretisch egal. Auch mit welchem Schreibgerät Sie Ihre Wahl vornehmen, steht Ihnen frei, solange nichts verschmiert. Rein theoretisch könnten Sie sogar wischfesten Lippenstift nutzen, empfohlen wird dies jedoch nicht. Ungültig wird der Stimmzettel sobald Sie Namen, Kommentare oder Symbole darauf notieren, oder der Wählerwille durch ein verschmiertes Kreuzchen nicht mehr erkenntlich ist.
Mehr Informationen zur Stichwahl finden Sie unter www.stadt-koeln.de.