Köln – Bei der Besetzung der Positionen der Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner haben es die Fraktionen im Stadtrat nicht leicht. Einerseits sollen sie über ein vernünftiges Maß an Fachwissen verfügen, um die gewählten Ratsmitglieder auf dieser Grundlage unterstützen und beraten zu können.
Andererseits dürfen sie ihre Erkenntnisse aus der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mit ihren eigenen beruflichen Interessen vermischen. Aus diesen beiden Anforderungen entsteht nicht selten ein ordentlicher Balanceakt. Wo fängt der Interessenkonflikt an? Wann nutzt jemand Informationen, über die sie oder er sonst nicht verfügen würde, um sich oder seinem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen?
Im Kölner Stadtrat nicht stimmberechtigt
Ja, es ist richtig, dass Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtrat nicht stimmberechtigt sind. Und vermutlich verlassen sie in der Regel den Raum, wenn im Ausschuss Sachverhalte zu diskutieren sind, bei denen ihre eigenen Interessen eine Rolle spielen.
Das funktioniert aber nur, wenn auch alle anderen ganz genau wissen, welche Interessen die Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner denn eigentlich vertreten. Ist das Unternehmen, für das er oder sie arbeitet, unmittelbar beteiligt, dürfte das noch relativ leicht festzustellen sein. Wie aber lässt sich bewerten, ob der Blick in nicht-öffentliche Unterlagen Möglichkeiten des eigenen Arbeitgebers offenbart, die sonst gar nicht zu erkennen gewesen wären?
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Laut der Gemeindeordnung NRW soll bereits der „böse Schein“ einer Interessenverflechtung und nicht erst eine tatsächlich bestehende vermieden werden. Die Fraktionen im Stadtrat sollten diesen Grundsatz ernst nehmen. Weder für sie noch für die Sachkundigen ist es sinnvoll, wenn auch nur der Eindruck mangelnder Objektivität entsteht.



