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OB, Rat, BezirksvertretungSo viel verdienen die Kölner Politikerinnen und Politiker

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Henriette Reker hält ihre letzte Ratssitzung vor der Kommunalwahl.

Henriette Reker hält ihre letzte Ratssitzung vor der Kommunalwahl. Sie steht nicht mehr als Oberbürgermeisterin in Köln zur Verfügung.

Kommunalpolitik wird in Köln mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt. Wie hoch die ausfällt, haben wir aufgeschlüsselt.

Am 14. September entscheiden die Wählerinnen und Wähler darüber, wer Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin (OB) in Köln wird. Außerdem stimmen sie über die Sitzverteilung im Stadtrat und in den neun Bezirksvertretungen ab. Zu vergeben sind insgesamt 262 ehrenamtliche Mandate, das OB-Amt einbegriffen. Für ihre Arbeit erhalten die Politiker eine Aufwandsentschädigung, die sich nach ihrer Funktion richtet, sowie Sitzungsgeld.

Einzig der Chefposten im Rathaus wird als Ganztags-Job bezahlt. Ein Blick auf die Bezahlung in der Kommunalpolitik.

Das Gehalt der Oberbürgermeisterin

Das höchste Amt im Rathaus wird mit einem Gehalt der Besoldungsstufe B 11 vergütet. So schreibt es die Gemeindeordnung des Landes für Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern vor. 2024 erhielt Oberbürgermeisterin Henriette Reker laut Auflistung auf der städtischen Internetseite monatlich im Durchschnitt 17.804,77 Euro brutto. Das sind knapp 4.000 Euro mehr pro Monat, als Reker noch im Jahr 2018 bekam (wir berichteten).

Alles zum Thema Henriette Reker

Hinzu kommen die jährlichen Einnahmen für Rekers Nebentätigkeit in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und ähnlichen Gremien. Reker, die unter anderem Aufsichtsratsvorsitzende der Messe ist, hatte im Jahr 2024 Nebeneinkünfte von insgesamt 51.318,25 Euro. Davon durfte die Oberbürgermeisterin 16.689,42 Euro behalten, den Rest musste sie an die Stadt abführen.

Aufwandsentschädigung für Ratspolitiker

Die 90 Mitglieder des Kölner Stadtrates erhalten nach der aktuellen Verordnung des Landes NRW je eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 655,50 Euro (Vollpauschale) beziehungsweise 541 Euro (Teilpauschale). Hinzu kommt ein Betrag von jeweils 26 Euro für jede Sitzung, an der sie teilnehmen. Je nachdem, wie vielen Fachausschüssen ein Mandatsträger angehört, nimmt er oder sie monatlich durchaus an 20 und mehr Sitzungen teil. Für die Vorsitzenden der Ausschüsse gibt es eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Vollpauschale.

Die Vergütung der ehrenamtlichen Bürgermeister

Die vom Stadtrat aus den eigenen Reihen gewählten ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhalten für ihre Repräsentationsaufgaben zusätzlich zur allgemeinen Pauschale eine Sondervergütung. Laut der Stadt bekommen derzeit alle vier Bürgermeister monatlich eine Teilpauschale in Höhe von 541 Euro. Am meisten Geld bekommt nach städtischen Angaben Andreas Wolter (Grüne) mit 1.966,50 Euro monatlich. Ralph Elster (CDU), Ralf Heinen (SPD) und Brigitta von Bülow (SPD) erhalten jeweils 983,25 Euro. Ralf Heinen bekommt zusätzlich 655,50 Euro für den Ausschussvorsitz. Für Sitzungen erhalten alle die Sitzungspauschale von je 26 Euro.

Das bekommen die Fraktionsvorsitzenden

Wer eine Fraktion führt, hat ebenfalls Anspruch auf höhere Entschädigung. Hat eine Fraktion mindestens acht Mitglieder, gibt es für die Fraktionsvorsitzenden in Räten oder Kreistagen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des dreifachen Satzes der Vollpauschale. Das sind im Fall von Köln 1966,50 Euro.

Entschädigung für Bezirksvertreter

Für die Bezirksvertreter hat das Land NRW monatliche Aufwandsentschädigungen festgesetzt, die abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks sind. Mitglieder der Bezirksvertretung in Bezirken mit mehr als 100.000 Einwohnern bekommen 296,50 Euro. Im Bezirk Chorweiler, der weniger als 100.000 Einwohner hat, gibt es 265,30 Euro. Der Bezirksbürgermeister und deren Stellvertreter erhalten zusätzlich eine Sonderzahlung.

84 Euro pro Stunde Verdienstausfall

Einer Studie zufolge investieren Kommunalpolitiker in Großstädten zwischen 25 und 35 Stunden wöchentlich in ihr Mandat. Laut der Entschädigungsverordnung des Landes NRW können Mandatsinhaber bis zu 84 Euro pro Stunde Verdienstausfall geltend machen.