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Nach sieben JahrenKöln einigt sich im Konflikt um Werft und Wohnungen

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Die Visualisierung zeigt das Neubaugebiet „Cologneo I“. Hinten ist das Hafenbecken zu sehen.

Die Visualisierung zeigt das Neubaugebiet „Cologneo I“. Hinten ist das Hafenbecken zu sehen.

Was ist wichtiger: Ohne Lärm Wohnen? Oder der Betrieb einer traditionsreichen Werft? Nun haben die Beteiligten sich geeinigt.

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Stadt Köln, der Bundesrepublik Deutschland und einigen privaten Bauträgern um ein neues Wohn- und Arbeitsviertel nahe des Mülheimer Hafenbeckens ist mit einem Vergleich beendet worden. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mit.

Es ging in dem Streit um die Frage, was an der Stelle im und am Mülheimer Hafenbecken wichtiger ist: Der Betrieb einer Schiffswerft, die an sechs Tagen pro Woche 24 Stunden täglich arbeiten darf, oder 460 einst geplante Wohnungen und deren Schutz vor Lärm. Das Neubaugebiet liegt rund 200 bis 300 Meter entfernt, es ist so groß wie umgerechnet 13,5 Fußballfelder, sein Name lautet „Cologneo I“.

Die Katzenbuckelbrücke überspannt die Einfahrt zum Mülheimer Hafen. Hinten im Bild ist die Werft.

Die Katzenbuckelbrücke überspannt die Einfahrt zum Mülheimer Hafen. Hinten im Bild ist die Werft.

Deshalb hatte die Kölner Schiffswerft Deutz 2019 Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht, sie betreibt die Werft an dieser Stelle seit 48 Jahren. Laut OVG hatte die Werft Sorge, „die nach dem Plan zulässige Bebauung sei geeignet, den Fortbestand der Werft zu beeinträchtigen, weil Eigentümer der heranrückenden Wohnbebauung geltend machen könnten, vom Werftbetrieb ausgehende Schallimmissionen beeinträchtigten ihre Nutzung“.

Beispielsweise nutzt die Werft laut früherer Aussage nachts Hochdruckreiniger – also in jener Zeit, wenn Menschen in den neuen Wohnungen schlafen möchten.

Schallschutzmaßnahmen sollen helfen

Der Vergleich sieht laut OVG nun verschiedene Schallschutzmaßnahmen vor. Welche das sind, war auf Nachfrage im Detail nicht zu erfahren, weil die Beteiligten über die Pressemitteilung hinaus Stillschweigen vereinbart haben. Dem Vernehmen nach könnte eine Möglichkeit sein, dass die Werft ihren Nachtbetrieb etwas einschränkt. Mehrere neue Gutachten hatten den Vergleich ermöglicht.

Ohnehin liegt das Areal nicht direkt am Ufer, sozusagen dazwischen befindet sich noch das geplante Neubaugebiet „Cologneo II“. Doch das weiter entferntere Areal „Cologneo I“ geriet zum Streitthema, weil es in der Bauleitplanung am weitesten fortgeschritten war und deshalb vor Gericht landete.

Bund hatte Stadt verklagt

Das Besondere an dem Verfahren: Auch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, hatte die Stadt wegen der Pläne und der Genehmigungen für den Bau vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Denn das Hafenbecken dient bei Hochwasser als sogenannter Schutzhafen, damit dort Schiffe anlegen können. 

Es war nicht die einzige weitere Klage gegen ausgestellte Baugenehmigungen. Laut OVG sind „zahlreiche“ davon vor dem Verwaltungsgericht sowie das Verfahren vor dem OVG beendet.

Auf der Fläche von „Cologneo I“ gibt es einige denkmalgeschützte Bauten wie den sogenannten Eckigen Rundbau. An anderer Stelle stehen begonnene, aber nicht fertige Neubauten, bei denen es nicht vorwärts geht. Daneben liegen brache Flächen. Laut Bebauungsplan waren dort mal rund 460 Wohnungen geplant, dazu viele Büroarbeitsplätze.

Die beiden Areale „Cologneo I und II“ sind Bestandteil des sogenannten Mülheimer Südens. Auf den früheren Industrieflächen sollen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen, doch seit Jahren geht es dort nicht oder nur sehr langsam voran, unter anderem wegen der veränderten Marktlage auf dem Immobilienmarkt, etwa den gestiegenen Baukosten. Die Flächen gehören vielen verschiedenen Eigentümern, zwischenzeitlich wechselten sie.