Post von InkassofirmaKölner wehrt sich gegen Paketbetrüger

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Symbolbild

Köln – Die Anweisung kommt per Brief und könnte deutlicher nicht sein: „Trotz Mahnungen haben Sie die geltend gemachte Forderung bis heute nicht bezahlt. Begleichen Sie im eigenen Interesse den Gesamtbetrag in Höhe von 360,65 Euro bis spätestens 2.9.2022.“ Es grüßt „freundlich“ ein Inkassounternehmen.

Mahnungen? Forderung? Hans Petersen (Name geändert) sagt das nichts. Der Kölner ist irritiert, als er den Brief liest, auch ein bisschen beunruhigt. Laut Inkassoschreiben soll er Ware bei einem Sporthändler in Baden-Württemberg bestellt, aber nicht bezahlt haben. „Ich kenne diesen Händler gar nicht, ich habe da auch nie bestellt“, sagt Petersen. Er ruft bei dem Sporthändler an und erfährt, dass die Ware an einen „Hans Petersen“ in Wermelskirchen verschickt wurde. Auch bei dem Inkassounternehmen widerspricht der Kölner sicherheitshalber schriftlich und hört erst einmal nichts mehr.

Betrüger fangen die Pakete unterwegs ab

Vier Wochen später kommt das nächste Schreiben: dieselbe Inkassofirma, diesmal soll der 69-Jährige für 302,95 Euro bei einem Möbelhändler eingekauft und wieder nicht bezahlt haben. Erneut widerspricht er, und spätestens jetzt wird klar, dass er wohl Opfer eines Betrugs geworden ist. Seine Daten wie zum Beispiel Name und Geburtsdatum sind im Internet frei zugänglich. Petersen vermutet, dass der oder die Täter die Angaben übernommen und in seinem Namen Möbel und Kleidung auf Rechnung bestellt haben, vermutlich mit einer gefakten Mailadresse. Diese Masche ist als Paketbetrug bekannt. Als Rechnungsadresse hätten die Täter Petersens Kölner Anschrift angegeben, die Ware aber hätten sie sich woanders hin liefern lassen und das Paket bei der Zustellung abgefangen - zum Beispiel indem sie in der Nähe der von ihnen angegebenen Lieferadresse auf den Paketboten gewartet haben.

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Eine Sprecherin der Inkassofirma bedauert auf Anfrage, keine Einzelheiten zum Fall Petersen nennen zu können – Datenschutzgründe. Man wolle sich aber mit Petersen in Verbindung setzen und den Vorfall klären.

Verbraucherschützer sprechen auch von „Identitätsklau“. Opfer sind in diesen Fällen auch die betreffenden Händler. Die Sprecherin der Inkassofirma sagt, auch Identitätsverwechslungen kämen häufig vor, in jedem Fall aber solle man als Geschädigter grundsätzlich sofort mit dem Händler in Kontakt treten.

Verbraucherschützer empfehlen, unbedingt zu widersprechen

Auch die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt zwar jedem, der eine unberechtigte Forderung erhält, nicht zu bezahlen. Gar nicht zu reagieren, sei aber auch falsch. Stattdessen sollte man schriftlich widersprechen und erst dann mögliche weitere Mahnungen oder Anwaltsschreiben ignorieren. Kommt allerdings ein amtlicher, gerichtlicher Mahnbescheid per Post, solle man in jedem Fall mit dem beigelegten Widerspruchsformular reagieren, damit nicht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Die Informationsplattform „Watchlist Internet“ empfiehlt, zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sollten sich die betrügerischen Bestellungen häufen.

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All dies hat Hans Petersen getan. Der Inkassofirma hat er zudem die Eingangsbestätigung seiner Strafanzeige und das Aktenzeichen der Polizei Köln geschickt. Zwar findet der 69-Jährige es nach wie vor befremdlich, dass das Inkassobüro auch weiterhin von „Ihrem Anliegen“ und dem „Verfahren gegen Sie“ spricht, wo er doch überhaupt nichts falsch gemacht hat. Aber immerhin hat man ihm nun mitgeteilt, dass die Sache erst einmal dem Möbelhändler „zur Klärung“ weitergeleitet worden sei. Bis dahin sei der gesamte Vorgang „ruhend gestellt“.

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