Schwimmverbot am Fühlinger SeeStadt Köln will Rechtslage noch einmal überprüfen

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Schwimmen im Fühlinger See, außer natürlich auf der Regattastrecke: Felix Scherf hat die Petition ins Leben gerufen

Köln – Ja sicher, heißt es in den Antworten der Stadtverwaltung auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zum Fühlinger See. „Theoretisch“ könnten weite Teile des Gewässers in „ein reines Strandbad“ umgewandelt werden: „Dies wäre im Rahmen des Landschaftsschutzes auf politischen Beschluss durchaus machbar.“

Über den See ist eine Diskussion entbrannt, nachdem das Kölner Sportamt das seit 35 Jahren bestehende Schwimmverbot in dem Gewässer noch einmal bekräftigt hat. Demnach darf nicht mehr überall geschwommen werden, wie in den letzten Jahren trotz Verboten üblich, sondern nur noch am überwachten Blackfoot Beach. „Verstöße werden mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet“, heißt es auf Zetteln, die vor etwa zwei Monaten am See verteilt wurden. Zwei Menschen, die in diesem Jahr bei Badeunfällen bereits ums Leben gekommen sind, seien „genug“.

Petition gegen das Schwimmverbot

Gegen das Verbot hat der 22jährige Felix Scherf eine Petition ins Leben gerufen, die am Mittwochabend bereits etwa 4500 Menschen unterschrieben hatten. Mehr als 1800 davon begründeten ihren Protest in teilweise langen Statements. Von geschlossenen kommunalen Schwimmbädern beispielsweise ist darin die Rede, von der Großstadt wie Köln mit viel zu wenigen Abkühlungsmöglichkeiten im Sommer und von einem großen Unverständnis, dass auch geübte Schwimmer, die den See teilweise schon seit Jahrzehnten nutzen, nicht mehr ins Wasser dürfen.

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„Weil Menschen Eigenverantwortung ebenso benötigen wie Erholung und Freizeit ohne Bevormundung“, begründet eine Unterzeichnerin ihre Unterschrift. Andere verweisen auf die Eintrittspreise am Blackfoot Beach, die sich vor allem zahlreiche Familien mit Kindern oft nicht leisten könnten.

DLRG warnt vor Selbstüberschätzung

Obwohl das von Seiten der Stadt vor einige Tagen etwas anders geklungen hat, hält der Kölner DLRG-Vizechef Alexander Lustig den See nicht für außergewöhnlich gefährlich. Der 51-Jährige, der als Rettungsschwimmer und Bootsführer am Fühlinger See eingesetzt wird, warnt zwar eindringlich vor Selbstüberschätzung. Wer als geübter Schwimmer die Baderegeln einhalte, beispielsweise nicht überhitzt und alleine ins Wasser gehe und nicht zu weit rausschwimme, der könne den See jedoch durchaus nutzen (siehe Interview: „Schwimmen im See ist möglich“).

Könnte denn, als Kompromiss statt des strikten Verbotes, nicht zumindest eine weitere Badefläche am See ausgewiesen werde, wollte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Sportamt wissen. Abgegrenzt durch Bojen im Wasser, an einer sicheren Stelle, etwa für Familien mit Kindern. Es gebe durchaus „einige Stellen, die ähnlich wie der Bereich des Blackfoot Beaches beschaffen sind“, räumte die Behörde ein. Eine Ausweisung von weiteren Badeflächen unterliege jedoch „möglichen Restriktionen durch die Vorgaben des Landschaftsplanes und des Landschaftsschutzes“.

Erweiterung nur mit Pächter möglich?

Die Frage sei, „welchen Charakter die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See haben soll“, teilte das Sportamt mit. „Mit der Aufstockung von Personal und der Öffnung weiterer Bereiche“ jedenfalls sei es nicht getan. „So müssten bestimmte Bereiche durch Zäune abgegrenzt werden, damit es der Stadt auch faktisch möglich ist, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dies würde den Charakter der Anlage maßgeblich verändern.“

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Wie ist Ihre Meinung zur Petition gegen das Badeverbot? Soll an den Kölner Badeseen weiterhin stillschweigend mehr oder weniger geduldet werden, dass dort an nicht genehmigten Stellen geschwommen wird? Oder soll die Verwaltung ab dem nächsten Sommen hart gegen „Wildschwimmer“ vorgehen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an: ksta-community@dumont.de

Letztlich wäre eine Erweiterung wäre wohl nur machbar, wenn es einen Betreiber dafür geben würde. „Dieser wäre dann in der Verkehrssicherungspflicht. Ohne Betreiber – also nur bei Freigabe weiterer Badebereiche etwa für Familien und Kinder - ist die Stadt komplett in der Verkehrssicherungspflicht und muss für eine entsprechende Badeaufsicht und Sicherheitsdienst“ sorgen.

Kölner Stadtverwaltung fürchtet, in Haftung genommen zu werden

Abgesehen davon, ob zusätzliche Badestellen eingerichtet werden können, spiele für die Stadt bei der Einschätzung des aktuell geltenden generellen Badeverbotes ein Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: III ZR 60/16) aus dem Jahr 2017 eine besondere Rolle, erläuterte Pressesprecher Benedikt Mensing. In dem Urteil sei festgeschrieben, dass eine Kommune die Verkehrssicherungspflicht habe, sobald „Anlagen“ in einem Gewässer installiert seien. Beispielsweise Stege, von denen es bisher schon einige im Fühlinger See gibt, könnten nach Ansicht der Richter „fälschlicherweise den Eindruck erwecken, als ob es sich hier am eine Badeanstalt handelt“.

Auch deshalb, „um aus der Haftung zu kommen“, sei das Schwimmverbot in Fühlungen zuletzt noch einmal ausdrücklich betont worden, so der Stadtsprecher: „Die laufende Petition nimmt die Sportverwaltung jedoch zum Anlass, die haftungsrechtlichen Fragestellungen mit dem Rechtsamt in der nun anstehenden schwimmfreien Winterzeit nochmals zu erörtern.“

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