An Silvester gelten Sperrzonen für die Ausleihe und das Abstellen von KVB-Leihrädern. Dies soll für mehr Sicherheit in der Feiertagsnacht sorgen.
Sperrzonen an SilvesterWo KVB-Räder und E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen
Für die Ausleihe und Rückgabe von KVB-Rädern und weiteren Sharing-Fahrzeugen gelten an Silvester, dem 31. Dezember, Sperrzonen in der Kölner Innenstadt, um Unfallgefahren zu reduzieren. Bereits in der Vorweihnachtszeit hatte es auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld solche Zonen gegeben.
Am 31. Dezember bestehen Sperrzonen in der Altstadt vom Breslauer Platz, dem Hauptbahnhof über den Kölner Dom bis hin zu den großen Museen. Eine weitere Sperrzone befindet sich in Deutz rund um das LVR-Haus und auf dem Rheinboulevard. Zudem sind die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke gesperrt. In diesen Zonen dürfen an Silvester bis zum Neujahrsmorgen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds und Co. ausgeliehen oder zurückgegeben werden.
Abstellen von KVB-Rädern in einer Sperrzone wird mit einem Sonderentgelt belastet
Diese Sperrzonen wurden inzwischen aus der Flexzone des Leihradangebotes KVB-Rad herausgenommen. Als Ausweichmöglichkeit wurden deshalb im Umfeld des Hauptbahnhofes, zum Beispiel auf dem Breslauer Platz, drei KVB-Rad-Stationen für die Ausleihe und Rückgabe der Leihräder eingerichtet.
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Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Dadurch werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet. Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor der Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden nun auch dauerhafte Sperrzonen in der Kölner Altstadt definiert, um in besonders engen Bereichen mit hohem Passanten-Aufkommen Unfälle zu vermeiden. (mra)