Welche Summen dürfen die Angestellten anderer Städte für Feste ausgeben? Eine Übersicht.
Städtisches Geld für Feiern?Diese Regeln haben andere Städte – München zahlt 25 Euro, Frankfurt 15

Einen Ausflug ins Phantasialand ließ sich das Verkehrsdezernat bezahlen.
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Für die Kölner Stadtverwaltung soll laut Stadtsprecher Alexander Vogel „in Kürze“ eine Richtlinie vorliegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe städtisches Geld für beispielsweise Betriebsfeiern verwendet werden (wir berichteten) darf. In einigen anderen Städten gibt es schon Regeln oder zumindest ein Budget. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ nennt einige Beispiele.
In Frankfurt regelt laut eines Sprechers eine Dienstvereinbarung, dass unter bestimmten Voraussetzungen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter maximal 15 Euro jährlich aus dem Budget des jeweiligen Amtes für Gemeinschaftsveranstaltungen ausgegeben werden.
Kommen in Köln zehn Euro je Mitarbeiter?
Ein anderes Beispiel ist München: In der bayerischen Landeshauptstadt erhalten Mitarbeitende laut eines Sprechers für die Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung einmal pro Jahr eine Zeitgutschrift von bis zu vier Stunden. Die Mitarbeitenden bekommen zusätzlich 25 Euro pro Jahr.
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In Köln stand zuletzt intern die Summe von zehn Euro pro Jahr und Mitarbeitendem im Raum, fix ist das aber noch nicht. Gegenüber dieser Zeitung hatten mehrere Mitarbeitende von Betriebsausflügen berichtet, die privat bezahlt würden.
In Bonn zahlen Mitarbeitende selbst
Für Sommerfeste gebe es auch jetzt schon teils einen Zuschuss in Höhe von ungefähr zehn bis 15 Euro pro Mitarbeiter. Zusätzlich gäben die Führungskräfte Geld aus eigener Tasche dazu, der Rest werde als Eigenanteil von den Mitarbeitenden getragen.
Die Stadt Bonn beispielsweise hat laut eines Sprechers ebenfalls keine Richtlinie: „Bei der Bonner Stadtverwaltung gilt der Grundsatz, dass Betriebsfeiern von den Mitarbeitenden selbst finanziert werden.“
Theater Bonn „orientiert“ sich an der Stadt
Und eine Sprecherin des Theaters Bonn, das eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bonn ist, teilte mit: „Das Theater Bonn orientiert sich am Grundsatz der Stadt Bonn, dass Betriebsfeiern von den Mitarbeitern selbst finanziert werden.“ Auf Nachfrage, was „orientiert“ bedeutet, antwortete die Sprecherin, die Mitarbeitenden zahlen selbst. Das Theater Bonn ist für Oper und Schauspiel zuständig.
Die Aussage der Sprecherin steht im Gegensatz dazu, wie die Kölner Bühnen sich ihre Feste bezahlen lassen. Für 17 Feste und Zusammenkünfte haben sie in den drei Jahren ab Januar 2022 insgesamt 178.200 Euro ausgeben und aus den jeweiligen Budgets der einzelnen Sparten bezahlt. Das ist das Ergebnis eines Berichts des Rechnungsprüfungsamtes (RPA).
Prüfer hatten stichprobenartig analysiert
In Köln sind die Bühnen ebenfalls eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt, sie organisieren den Spielbetrieb von Oper, Schauspiel, Tanz und sind Bauherr der Sanierung der vier Bühnen am Offenbachplatz.
Wie berichtet, hatte das RPA stichprobenartig geprüft, wie die Verwaltung und die Bühnen städtisches Geld für wertschätzende Maßnahmen ausgeben. Es prüfte 70 Buchungen, 20 wiesen „Auffälligkeiten“ auf. Das RPA urteilte: „Überwiegend erfolgt der Einsatz städtischer Mittel ohne Auffälligkeiten.“
Die Ausgaben unterschieden sich je nach Dezernat und Amt, „in der Regel“ bezahlten die Mitarbeitenden selbst. Unter anderem 16 Mitarbeitende des Verkehrsdezernats hatten sich aber einen Ausflug samt Essen ins Phantasialand am 1. Dezember 2023 für 960 Euro bezahlen lassen.
Hinweis vom Antikorruptionsbeauftragten
Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt hatte am 10. Oktober 2024 im Intranet explizit auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Verwendung städtischer Mittel etwa für Weihnachtsfeiern oder ähnliche Veranstaltungen nicht erlaubt sei.
Ein Missbrauch stellt laut des Beauftragten „eine Veruntreuung öffentlicher Gelder“ dar und kann „damit den Strafbestand der Untreue sowie des Betruges verwirklichen“. Diese Mitteilung führte laut Reker zu Verunsicherung und decke sich nicht mit der langjährigen gelebten Praxis in vielen Dienststellen.
Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf
Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft von Amts wegen nun aber ein Vorprüfverfahren eingeleitet (wir berichteten). Es handelt sich um eine Vorstufe zu Ermittlungen und die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen. In Frage käme etwa der Tatbestand der Untreue.
Laut NRW-Steuerzahlerbund sieht das Steuerrecht vor, dass eine Stadt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr pro Arbeitnehmer insgesamt 110 Euro ausgeben darf. Das meint aber auch die Kosten für einen Sicherheitsdienst oder Toilettenwagen.
Münster hat ebenfalls keine Richtlinie, laut eines Sprechers werden die Veranstaltungen meisten so organisiert, „dass die Teilnehmenden für die eigene Verpflegung auf den Veranstaltungen selbst aufzukommen haben, sodass nur der Rahmen durch die Dienstherrin getragen wird“. Bei Ein- oder Ausständen bezahlten der Erfahrung nach die Personen, die neu kommen oder die Stadt verlassen.
Laut des Sprechers dürfen die Mitarbeitenden laut der Richtlinien zur Vorbeugung von Korruption Vergünstigungen nicht annehmen, auch bei Veranstaltungen mit dienstlichem Bezug. „Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer dienstlichen Veranstaltung teilnehmen sollen, und die Teilnahme stellt eine Vergünstigung dar, die über den Betrag von 26 Euro im Einzelnen hinausgeht, so ist eine Genehmigung für den jeweiligen Einzelfall durch die betroffene Dezernatsleitung einzuholen.“ Deshalb kämen die Teilnehmer des jährlichen Betriebsfestes selbst für Essen und Getränke auf.