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Erneuter Ausstand in KölnEin KVB-Fahrer berichtet über Streik-Situation und eigenes Problem

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06.03.2026, Köln: Das Busdepots Nord der KVB. Foto: Arton Krasniqi

Am Donnerstag fahren in Köln keine Busse und Bahnen der KVB.

Nicht jeder Beschäftigte der KVB beteiligt sich aus freien Stücken am Streik. Für den Fahrer Adam B. ergibt sich eine Zwangslage.

In Köln gibt es einen weiteren Tag mit Arbeitsniederlegungen. Erneut sind davon die Bus- und Bahnlinien betroffen, es herrscht Stillstand.

Auch Adam B. (Name von der Redaktion geändert) ist davon betroffen. Er arbeitet als Fahrer für die KVB und will unerkannt bleiben. B. ist erst seit kurzer Zeit für die Kölner Verkehrs-Betriebe tätig und sehr unzufrieden. Gegenüber Express.de räumt er ein: „Ich habe einen Riesenfehler gemacht“.

Für Personen ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft entsteht ein Nachteil.

Die Schwierigkeit für B. besteht darin, dass er kein Gewerkschaftsmitglied ist. Aus diesem Grund erhält er an Tagen des Ausstands keine Bezahlung. Er ist gezwungen, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Eine andere Möglichkeit wäre die Beantragung von regulärem Urlaub, wodurch er dann eine Vergütung erhielte.

Manche Beschäftigte ohne Gewerkschaftszugehörigkeit würden sich eventuell krankschreiben lassen. Dies ist selbstverständlich untersagt, wird als Verweigerung der Arbeit gewertet und kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

Aus dieser Zwickmühle hat B. für sich bereits einen Schluss gezogen. Er plant definitiv, der Gewerkschaft beizutreten. So will er vermeiden, bei künftigen Arbeitsniederlegungen erneut in diese schwierige Lage zu geraten.

Verdi ordnet rechtliche Situation zum Streik ein

Grundsätzlich gilt Folgendes, wie Verdi die rechtliche Situation darlegt: „Streik ist ein Grundrecht und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer darf an einem Streik teilnehmen, unabhängig davon, ob gewerkschaftlich organisiert“.

Dies bedeutet, dass auch Angestellte der KVB an Arbeitsniederlegungen teilnehmen können, ohne Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Diese Regelung ist ebenfalls im Grundgesetz festgeschrieben. Jedoch besitzen ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder einen rechtlichen Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen sowie auf Unterstützung wie das Streikgeld bei einem Ausstand.

Von den Resultaten der gewerkschaftlichen Tätigkeit profitiert übrigens auch, wer kein Mitglied ist. Falls Verdi zum Beispiel eine Anhebung der Löhne erreicht, würde ebenso Adam B. am Ende mehr Geld erhalten.

Für die nächste Woche sind zunächst keine weiteren Streiks geplant.

Für alle Kölnerinnen und Kölner, die die KVB nutzen, gibt es eine positive Meldung: In der kommenden Woche soll die Welle der Warnstreiks nachlassen. Voraussichtlich ab Dienstag (24. März) ist zunächst nicht mehr mit Arbeitsniederlegungen zu rechnen.

Lukas Frew, der Branchenkoordinator von Verdi, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass Verdi NRW während der anstehenden dritten Runde der Verhandlungen keine Aktionen im Arbeitskampf plant.

Bei der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Nahverkehr stehen die Arbeitskonditionen von circa 30.000 Angestellten bei ungefähr 30 Verkehrsunternehmen in NRW im Mittelpunkt. Bisher konnte in zwei Runden der Verhandlungen kein Konsens gefunden werden. Am 24. März startet die dritte Runde. Der Nahverkehr wurde durch Warnstreiks in den letzten Wochen und Tagen an vielen Orten zum Erliegen gebracht. (red)