Seit Jahren sind die Probleme mit den städtischen Tiefgaragen bekannt. Doch die Stadt agiert wie so oft viel zu behäbig.
TiefgaragenStadt Köln sinniert über Organigramme, statt Probleme zu lösen


Die teils gesperrte Tiefgarage am Dom.
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Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes dokumentiert schonungslos, warum in dieser Stadt häufig nichts vorangeht. Es ist lange bekannt, dass die städtischen Tiefgaragen bröckeln und saniert werden müssen – doch die Stadtspitze findet seit fast drei Jahren keine ordentliche Regelung, wer sich darum kümmert. Zuvor hatte sich die Gebäudewirtschaft Anfang 2024 aus der Aufgabe verabschiedet.
Und Kümmern meint ausdrücklich, dass wirklich etwas passiert und nicht der nächste Lenkungskreis ins Leben gerufen wird.
Dezernent Wolfgramm in der Verantwortung
Der zuständige Liegenschaftsdezernent William Wolfgramm wehrt sich in seiner Stellungnahme gegen Teile der Vorwürfe – doch die Probleme gehen zu einem großen Teil trotzdem mit ihm nach Hause.
Wolfgramm ist der verantwortliche Dezernent: Er muss belastbare Lösungen finden, die wirklich dazu führen, dass es spürbar vorwärts geht. Das tut es aber nicht. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, ist nun im Liegenschaftsamt ein Mitarbeiter damit betraut worden. Einer.
Beschlossene Ausschreibung kam nicht
Selbst als die Stadtspitze entscheidet, das Problem – mal wieder – nach außen an externe Firmen zu verlagern, passiert bislang nichts, obwohl die Suche bis Juli 2025 ausgeschrieben sein sollte. Und wieder ist ein Jahr vorbei. Da braucht sich keiner zu wundern, warum die Tiefgarage an Groß St. Martin immer länger für die Öffentlichkeit gesperrt ist.
Salopp gesagt: Während die Tiefgaragen vor aller Augen weiter verfallen, sinniert die Stadt im Lenkungskreis über das passende Organigramm. Viel besser, oder schlimmer, kann man das klischeebehaftete (und teils falsche) Bild einer bräsigen Verwaltung kaum bestärken. So geht es nicht.
Das könnte Folgen haben. Wolfgramm weist zwar darauf hin, dass die Tiefgaragen sicher und funktionstüchtig sind. Doch in ungewohnter Klarheit raten die Prüfer zur Risikominimierung und schreiben: „Im Schadensfall können daraus straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen entstehen.“
