Eine Sprecherin der Bundespolizei Köln erklärt, warum bis Ende des Jahres am Kölner Hauptbahnhof und vielen anderen Bahnhöfen kontrolliert wird.
Keine WaffenverbotszoneWarum am Kölner Hauptbahnhof Pfefferspray und Kubotans sichergestellt werden

Die Bundespolizei Köln kontrolliert am Kölner Hauptbahnhof auf gefährliche Gegenstände.
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Am Kölner Hauptbahnhof kontrolliert die Bundespolizei bis Ende des Jahres 2025 regelmäßig, ob Menschen gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln sind davon der Kölner und Bonner Hauptbahnhof, der Bahnhof Siegburg/Bonn sowie der Bahnhof Siegen betroffen.
Grundlage für diese Kontrollen ist eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ (AGV) der Bundespolizei, die vom 17. November bis zum 30. Dezember 2025 ganztägig gilt. Eine Sprecherin der Bundespolizei Köln erklärt dazu auf Anfrage: „In der Weihnachtszeit ist bis zum 30. Dezember 2025 das Mitführen gefährlicher Gegenstände in ausgewählten Bahnhöfen verboten.“
Die AGV definiert diese genauer als „Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit in der Lage sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß oder durch das Versprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen“. Es handelt es sich bei der AGV jedoch ausdrücklich nicht um eine Waffenverbotszone: „Als Sonderpolizei des Bundes obliegt uns nicht die Umsetzung waffenrechtlicher Bestimmungen nach dem Waffengesetz. Dies obliegt allein den Ländern.“
Das bedeutet: Die Bundespolizei darf keine Waffenverbotszone errichten, da dies Aufgabe der Landespolizei ist. Die Bundespolizei kann jedoch jederzeit zu den von ihr beschützten Orten eine Allgemeinverfügung erlassen, die dann auch „gefährliche Gegenstände“ beinhaltet.
Kontrollen sollen „anlassbezogen und stichprobenhaft“ erfolgen
Im Rahmen des „Bundesweiten Schwerpunkteinsatzes gegen Gewaltkriminalität“ führte die Bundespolizei am Wochenende des 14. bis 16. November auch Kontrollen am Kölner Hauptbahnhof durch. Dabei wurden 983 Personen angehalten. Es wurden 13 Verstöße gegen die an dem Wochenende geltende AGV sowie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz festgestellt. Acht Tierabwehrsprays, ein Einhandmesser, zwei Taschenmesser, ein Küchenmesser sowie ein Kubotan – ein Metallstift mit Spitze – wurden sichergestellt.
Die AGV wird aus einem bestimmten Grund in diesem Zeitraum veröffentlicht: In der Nähe von Hauptbahnhöfen werden häufig Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeierlichkeiten veranstaltet. Die Bundespolizei erwartet daher mehr Reisende, die außerdem „alkoholisiert und emotionalisiert“ sein können.
In der AGV werden auch die Messerattacken in Siegen und Solingen im Jahr 2024 sowie in Bielefeld im Mai 2025 erwähnt. Sie würden zeigen, dass auch überregional unbedeutende Veranstaltungen Ziel „terroristisch motivierter Taten“ sein können. Dabei spiele das „Tatmittel Messer“ eine Rolle. Die Allgemeinverfügung diene dabei als „Gefahrenfilter“.
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld festgelegt werden
Die Kontrollen sollen „anlassbezogen und stichprobenhaft“ erfolgen. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, wird der Gegenstand sichergestellt. Es wird gegebenenfalls ein Platzverweis ausgesprochen. Bei mehrfachem Verstoß kann dies gemäß der AGV ein Zwangsgeld zur Folge haben. In der Regel beträgt dieses 200 Euro, es kann jedoch bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden. Besteht allerdings der Verdacht auf eine Straftat, wird eine Anzeige erstattet und es werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Beamtinnen und Beamte entscheiden nach ihrem „pflichtgemäßen Ermessen“, ob sie Ausnahmen machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gegenstände zur Berufsausübung notwendig sind, wie bei Handwerkern oder Köchen. Oder wenn bei jungen Frauen ein Tierabwehrspray, umgangssprachlich auch Pfefferspray genannt, gefunden wird – was nach Angaben der Sprecherin häufig passiert.
Zu den weiteren Bahnhöfen, die unter die Allgemeinverfügung fallen, aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bundespolizeiinspektion Köln liegen, zählen die Hauptbahnhöfe in Aachen, Dortmund, Bochum, Essen, Münster, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach und Wuppertal sowie die Bahnhöfe in Oberhausen und Aachen Rothe Erde.

