Es wurden rund 60 Personen Anhaltspunkte für Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch entdeckt.
Auch ein 17-JährigerZoll im Großeinsatz auf der Gamescom in Köln wegen Schwarzarbeit

Zoll-Einsatzkräfte kontrollieren Sicherheitsmitarbeitende auf der Gamescom in Köln. (Symbolbild)
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Knapp 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln haben am Eröffnungstag der Gamescom in der Kölner Messe fast 150 Mitarbeitende von mehr als 40 Sicherheitsunternehmen überprüft. Alle Zugangsbereiche der Messe wurden zeitgleich kontrolliert, wie die Behörde mitteilte.
Gamescom Köln: Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße
Bei fast 50 Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Unter ihnen war auch ein 17-jähriger Deutsch-Libanese, der als Ordner eingesetzt wurde. In zwölf Fällen gibt es erste Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen. Zudem gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass drei Arbeitgeber nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.
Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, wies auf die unübersichtlichen Strukturen in der Branche hin. „Zahlreiche Ordnungskräfte gaben an den ersten Tag zu arbeiten, unter ihnen auch Bereichsleiter mit der Verantwortung für zahlreiche Mitarbeiter und den reibungslosen und zuverlässigen Ablauf der Zugangskontrollen. Von ihrem Arbeitgeber kannten einige Beschäftigte nur den Vornamen oder konnten nicht genau sagen, für welche Firma sie eigentlich arbeiten. Ein uns bekanntes Problem, welches durch die nicht leicht zu durchschauenden Subunternehmer-Geflechte in der Sicherheitsbranche entsteht“, so Ahland.
Kontrollen auch in Bonn
Auch im Bonner Stadtgebiet wurden Sicherheitskräfte von sieben Firmen kontrolliert. Bei den Kontrollen in mehreren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, Geschäften und auf dem Hochschul-Campus fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in jeweils einem Fall erste Hinweise auf Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und Scheinselbstständigkeit.
Die Ermittlungen stehen aber noch am Anfang. „Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind“, erläuterte Ahland. (red)