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Absicherung gegen ElementarschädenJustizminister für Pflichtversicherung

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Eine Luftaufnahme zeigt die Zerstörungen an der Ahr nach der Flut 2021. Solche Wetterereignisse treten durch den Klimawandel häufiger auf.

Schwangau – Elf Monate nach der Hochwasserkatastrophe in NRW und im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit insgesamt etwa 190 Toten und Schäden in Milliardenhöhe wollen die Justizminister der Länder bundesweit Immobilienbesitzer zum Abschluss einer Elementarversicherung verpflichten. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Justizministerkonferenz auf ihrer Tagung im bayerischen Schwangau am Donnerstag.

Demnach sei „eine Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden trotz verfassungsrechtlicher Bedenken möglich“. Es müssten aber „substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden", hieß es. Maßgeblich sei die konkrete Ausgestaltung einer Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber in Berlin. Zudem steht eine Entlastung bei den Versicherungs-Prämien für „Eigentümer von Hochrisikoobjekten“ im Raum.

Biesenbach zufrieden

Zugleich wollen die Länder verhindern, dass die Mehr-Kosten in größerem Ausmaß auf Mieter umgelegt werden. NRW-Justizminister Peter Biesenbach, Initiator des Beschlusses, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Immer wieder habe ich seit dem vergangenen Jahr auf die Erfordernis einer Pflichtversicherung für Elementarschäden hingewiesen.“ Angesichts des Klimawandels müsse man davon ausgehen, dass die Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 kein singuläres Ereignis bleiben werde. Mangels Gegenstimmen im Ländergremium, so der CDU-Politiker, „ist der Weg für eine solche Pflichtversicherung frei. Diese klaffende Versicherungslücke muss dringend geschlossen werden - am besten noch vor dem nächsten Starkregenereignis“.

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Nach den Sturzfluten und Überschwemmungen in mehreren Regionen in Rheinland-Pfalz und NRW im Sommer 2021 war eine neue Debatte darüber entbrannt, wie solche massiven Unwetter-Schäden besser abgesichert werden könnten. Nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV besteht derzeit nur bei rund 46 Prozent der Gebäude hierzulande eine Elementarschadenversicherung, die bei Starkregen, Hochwasser oder Erdrutschen einspringen würde.