BundeshaushaltNach Hängepartie der Ampel folgt der Höhepunkt im Ausschuss

Lesezeit 3 Minuten
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht vor dem Sitzungssaal bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss des Bundestags mit Journalisten.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht vor dem Sitzungssaal bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss.

Schon vor Beginn der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses werden erste Einigungen der Ampel auf Änderungen bekannt.

Eigentlich sollte der Bundeshaushalt für dieses Jahr schon längst in trockenen Tüchern sein. Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts Mitte November aber durchkreuzte die Pläne der Ampel-Koalition. Die Folge: Im Haushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds mussten Milliardenlöcher gestopft werden, darüber verhandelten die Spitzen von SPD, Grünen und FDP wochenlang.

Die umstrittenste Maßnahme ist die schrittweise Abschaffung von Steuerentlastungen für Bauern beim Agrardiesel. Die lange Hängepartie um den Haushalt fand nun ihren vorläufigen Höhepunkt – mit der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Die Verabschiedung des Haushalts im Parlament, ist dabei aber immer noch erst für Anfang Februar geplant.

Ampel einigt sich auf Änderungen

Schon vor Beginn der Sitzung am Donnerstag, die bis spät in den Abend dauern dürfte, wurde bekannt, dass sich die Ampel-Koalition auf wichtige Änderungen geeinigt hat. Der Grünen-Chefhaushälter Sven-Christian Kindler sagte, einen geplanten Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro 2024 werde es nicht mehr geben. Grund sei ein besserer Jahresabschluss im Bundesetat 2023 – der finanziellen Spielraum schafft. Konkret soll die Entnahme aus der Rücklage erhöht werden.

Alles zum Thema Klimawandel

Sven-Christian Kindler, Abgeordneter des Deutschen Bundestages.

Sven-Christian Kindler, Abgeordneter des Deutschen Bundestages (Bündnis 90/Die Grünen).

Kindler verwies auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. „Diese Bedenken nehmen wir ernst.“ Die Bundesregierung wollte eigentlich einen Teil ihrer Milliardenzuschüsse an die Bundesagentur aus der Corona-Zeit zurückhaben. Insgesamt sollten 5,2 Milliarden Euro in vier Jahren ab 2024 zurück nach Berlin fließen. Bei der Bundesagentur stieß das auf massive Kritik. In einer Anhörung des Haushaltsausschusses hatten Experten von einer „Zweckentfremdung von Notlagenkrediten“ gesprochen.

Kindler verwies auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. „Diese Bedenken nehmen wir ernst.“ Die Bundesregierung wollte eigentlich einen Teil ihrer Milliardenzuschüsse an die Bundesagentur aus der Corona-Zeit zurückhaben. Insgesamt sollten 5,2 Milliarden Euro in vier Jahren ab 2024 zurück nach Berlin fließen. Bei der Bundesagentur stieß das auf massive Kritik. In einer Anhörung des Haushaltsausschusses hatten Experten von einer „Zweckentfremdung von Notlagenkrediten“ gesprochen.

Bürgergeld-Verschärfungen werden befristet

Die geplanten Verschärfungen möglicher Sanktionen beim Bürgergeld sollen auf zwei Jahre befristet werden, wie es aus Kreisen der Koalitionsfraktionen heißt. Die geplante Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Die Maßnahme ist Teil des geplanten Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Ob die Möglichkeit der Komplett-Sanktionen nach zwei Jahren dauerhaft bleiben soll, soll dann auf Basis einer Überprüfung entschieden werden.

Keine Aussetzung der Schuldenbremse fürs Ahrtal

Chefhaushälter Kindler sagte, aus den Überschüssen des Etats 2023 sollten auch Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal finanziert werden. Nach Angaben des Finanzministeriums hat der Bund im vergangenen Jahr Milliarden weniger ausgegeben als geplant. In der Folge verringere sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro. Die Mittel sollten zur Finanzierung von Mehrbelastungen im Bundeshaushalt 2024 beitragen.

Eine Touristenfamilie steht an einer Brücke über den Fluss Ahr. Zwei Jahre nach der Flutkatastrophe an der Ahr wird bei zahlreichen Gedenkveranstaltungen an die Opfer und Betroffenen erinnert.

Eine Touristenfamilie steht zwei Jahre nach der Flutkatastrophe an einer Brücke über den Fluss Ahr.

Im Bundeshaushalt 2024 sind 2,7 Milliarden Euro an Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal geplant. Die Bundesregierung hatte geprüft, ob dafür erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll. Die Schuldenbremse könnte aber später im Jahr noch ausgesetzt werden - nämlich falls für die Unterstützung der Ukraine deutlich mehr Geld nötig sein sollte, als jetzt absehbar ist.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Sie kann aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.

Ampel will an Kürzungen beim Agrardiesel festhalten

Heftig umstritten sind die Kürzungspläne bei den Bauern. Auf eine ursprünglich geplante Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft will die Regierung zwar verzichten. Steuerbegünstigungen für Agrardiesel sollen aber abgeschafft werden, wenn auch schrittweise. „Die Ampel-Koalition steht zu diesem Kompromiss“, sagte Kindler.

Bauernpräsident Joachim Rukwied indes drohte mit neuen weitreichenden Protesten ab Montag, sollten die geplanten Subventionskürzungen beim Agrardiesel nicht zurückgenommen werden. Die bisherigen Proteste seien das „Vorbeben“ gewesen, sagte Rukwied. (dpa)

KStA abonnieren