PCR-Tests, Lockerungen, ImpfpflichtDas sind die neuen Corona-Beschlüsse der MPK

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Die 2G-Plus-Regel in Gastronomie und Einzelhandel soll weiterhin Bestand haben.

Köln – Bund und Länder haben sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Montag auf neue Beschlüsse in der Corona-Politik geeinigt. Diese stellten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Hendrik Wüst (CDU), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sowie dessen Stellvertreterin Franziska Giffey (SPD) am Nachmittag in Berlin vor.

Insbesondere ging es um PCR-Tests, die Kontaktnachverfolgung und mögliche Lockerungen und Öffnungsperspektiven. Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick:

PCR-Tests: Priorisierung soll kommen, Ausweitung von Testkapazitäten

Durch die bereits jetzt vorhandene Überlastung der Testlabore sei es unabdingbar, bei auftretenden Engpässen eine Priorisierung vorzunehmen, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern.

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Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von PCR-Tests sollen diese künftig bei Engpässen auf „vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln“, konzentriert werden. Betroffen davon wären beispielsweise medizinisches Personal oder Pflegekräfte.

Sollte es bei den betroffenen Personen einen Infektionsverdacht geben, soll weiterhin ein PCR-Test durchgeführt werden, ebenso bei Hochrisikopatientinnen und -patienten. 

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Außerdem erklärten sich Bund und Länder bereit, die vorhandene Test-Infrastruktur zügig auszuweiten und zu verbessern. Zuletzt hatte es Kritik gegeben, da alleine die Stadt Wien mehr PCR-Tests auswerten könne, als ganz Deutschland zusammen.

Für Corona-Erkrankte reicht künftig ein zweiter positiver Antigen-Schnelltest einer zweiten Marke, um die Infektion zu bestätigen. Auch bei einer roten Corona-Warn-App soll künftig auf einen Schnelltest statt auf einen PCR-Test zurückgegriffen werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll hierzu zeitnah eine neue Testverordnung erarbeiten. Diese sollen mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder abgestimmt werden.

Kontaktnachverfolgung: Priorisierung bei vulnerablen Gruppen

Auch bei der Kontaktnachverfolgung soll es künftig Einschränkungen geben, um die bereits am Limit agierenden Gesundheitsämter nicht weiter zu überlasten. Künftig wird auch in diesem Bereich priorisiert, Vorrang haben soll die Kontaktnachverfolgung bei vulnerablen Gruppen.

Betroffen davon sind etwa Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Außerdem rufen Bund und Länder dazu auf, dass Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren sollen.

Zuletzt hatte die Stadt Köln auch davon abgesehen, Bürgerinnen und Bürger über ihre Quarantäne zu informieren. Hintergrund dafür seien die deutlich steigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante.

Quarantäne: Änderung für Krankenhaus- und Pflegepersonal

Für Corona-Erkrankte im Gesundheits- und Pflegesektor ändert sich künftig die Quarantäne-Verordnung. Sie können sich bereits nach 48 Stunden Symptomfreiheit freitesten lassen, ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen.

Kontaktpersonen wiederum sollen nach sieben Tagen durch einen negativen Antigen-Schnelltest freigetestet werden können. Diese Regel gilt nicht für Geboosterte, frisch Geimpfte oder Genesene.

Genesenenstatus: Kritik an Gesundheitsminister Lauterbach

Die kürzlich in Kraft getretene Regelung zum Genesenenstatus, der nur noch drei statt sechs Monate gilt, bleibt bestehen. Allerdings sollen Beschlüsse, die solch weitreichende Konsequenzen haben, künftig früher und deutlicher kommuniziert werden.

Impfpflicht: Keine Neuerungen in der Bund-Länder-Runde

Auch wenn sich Bundeskanzler Olaf Scholz noch einmal für die Impfpflicht ausgesprochen hatte, haben Bund und Länder dazu keine weiteren Beschlüsse gefasst. In einer vorherigen Runde Ende 2021 waren sich die Regierungschefs der 16 Bundesländer noch einig gewesen, dass diese zeitnah im Bundestag ausgearbeitet werden soll.

Kanzler Scholz kündigte zudem eine neue Impfkampagne an und will das Tempo in den kommenden Wochen und Monaten wieder anziehen. Scholz stellte dazu eine neue Plakatkampagne mit dem Slogan „Impfen hilft“ an, die auch im Fernsehen, im Radio und in den sozialen Medien ausgespielt werden soll.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte noch einmal: „Bund und Länder haben heute nochmal bekräftigt, dass eine Impfpflicht umgesetzt werden soll.“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am Abend in der Talkshow „Anne Will“ noch erklärt, eine Einführung sei realistischerweise erst kurz vor dem Herbst möglich, sollte eine Impfpflicht überhaupt kommen.

Lockerungen: Bund und Länder sprechen von „Öffnungsperspektiven“

Zwar wollen Bund und Länder nach wie vor an den bestehenden Corona-Einschränkungen für den Einzelhandel, die Gastronomie oder den Kultursektor festhalten, sprechen im Beschluss aber erstmals von möglichen „Öffnungsperspektiven“.

„Unsere Regelungen haben dazu beigetragen, dass wir die vorhergesagten hohen Infektionszahlen erst jetzt und nicht schon Ende des vergangenen Jahres hatten. Daher haben wir uns dazu entschlossen, die Maßnahmen beizubehalten“, erklärte Kanzler Scholz.

„Für den Moment, an dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann, werden Bund und Länder Öffnungsperspektiven entwickeln“, heißt es im neuen Beschluss vom Montag.

Diese sollen bei kommenden Bund-Länder-Runden konkretisiert und überarbeitet werden, um dem dynamischen Infektionsgeschehen gerecht zu werden. Die nächste Runde ist für den 16. Februar vorgesehen.

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