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„Verfassungsfeindliche Grundhaltung“Innenministerium verbietet islamistischen Verein Muslim Interaktiv

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Eine Fahne mit dem Logo von Muslim Interaktiv weht vor einem Baum. (Symbolbild)

In mehreren Bundesländern gab es Durchsuchungen. (Symbolbild)

Forderungen nach einem Kalifat, Israel-Feindlichkeit, Verachtung für Frauen und Minderheiten - warum das Bundesinnenministerium einen islamistischen Verein verbietet.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den islamistischen Verein Muslim Interaktiv verboten. Zudem laufen gegen die Vereine Generation Islam und Realität Islam vereinsrechtliche Ermittlungen, wie das Ministerium mitteilte. Im Zusammenhang mit dem Verbot und den Ermittlungen untersuchten Polizeikräfte am frühen Morgen Objekte in Hamburg, Berlin und Hessen.

„Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte“, erklärte Dobrindt. „Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie „Muslim Interaktiv“ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen.“

„Muslim Interaktiv“ verboten: Verein verstößt laut Innenminister Dobrindt gegen die Völkerverständigung

Muslim Interaktiv lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und weist damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, schrieb das Ministerium in einer Mitteilung. Der Verein verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem er das Existenzrecht Israels bestreite. Er werde aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt.

Das Ermittlungsverfahren gegen und die Durchsuchungen bei Generation Islam und Realität Islam seien geboten, da die Organisationen dringend verdächtig seien, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie Muslim Interaktiv oder dessen Teilorganisationen zu sein. In dem Ermittlungsverfahren sollten Erkenntnisse über „sämtliche inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Aspekte dieser Vereinigungen“ erlangt werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei den drei Vereinigungen, die sich mit ihren Aktionen und Social-Media-Aktivitäten vorwiegend an junge deutschsprachige Muslime richten, eine ideologische Nähe zur Islamisten-Gruppierung „Hizb ut-Tahrir“, für die in Deutschland seit 2003 ein Betätigungsverbot gilt.

Die Protagonisten der drei Vereinigungen rufen zu einer an einem archaischen Islam orientierten Lebensweise und zur Abkehr von der Mehrheitsgesellschaft auf. Sie warnen vor einer angeblich staatlich forcierten Anpassung und stellen Muslime generell als unterdrückte Minderheit dar. Das verfängt vor allem bei jungen Muslimen, die im Alltag aufgrund ihrer Religion Ausgrenzung erfahren haben.

Insbesondere die Gruppe Muslim Interaktiv sei „mit ihrer an der Popkultur orientierten Aufmachung und ihrem professionellen Auftritt in den sozialen Medien vor allem für Jugendliche attraktiv“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2024. Im vergangenen Jahr sei es ihr zudem gelungen, bei mehreren Demonstrationen, die sich auf den Nahost-Konflikt bezogen, teilweise mehr als 1.000 Teilnehmer zu mobilisieren.

Die drei Gruppierungen werden nicht dem dschihadistischen Spektrum zugeordnet. Das heißt, dass die Islamisten zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele – anders als Gruppierungen wie Al-Kaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS) – nicht auf Gewalt und Terrorismus setzen. (dpa)