Abo

Interview

Fall Ulmen/Fernandes
Kölner Strafrechtlerin: „Bei Deepfake-Pornos nicht lange fackeln“

5 min
Berlin Bundespresseball 2024, Berlin, 12.04.2024 Christian Ulmen und seine Frau Collien Ulmen-Fernandes.- Bundespresseball 2024, Hotel Adlon Kempinski Berlin, 12.04.2024 *** Berlin Federal Press Ball 2024, Berlin, 12 04 2024 Christian Ulmen and his wife Collien Ulmen Fernandes Federal Press Ball 2024, Hotel Adlon Kempinski Berlin, 12 04 2024 Copyright: xEibner-Pressefoto/JadrankoxMarjax EP_JMC

Christian Ulmen und Collien Fernandes beim Bundespresseball 2024 in Berlin

Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski nimmt Stellung zu geplanten Gesetzesänderungen – und zum Fall Ulmen/Fernandes.

Frau Professorin Rostalski, fast zeitgleich mit den Berichten über den Vorwurf der Schauspielerin Collien Fernandes, ihr Ex-Mann Christian Ulmen habe sexualisierte „Deepfakes“ – gefälschte Videos pornografischen Inhalts – von ihr angefertigt und veröffentlicht, wird ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu eben diesem Thema öffentlich. Das kommt wie gerufen?

Geplant ist das natürlich schon länger, und der Gesetzentwurf umfasst ja noch einiges mehr. Zum Beispiel sollen auch sogenannte Sauna-Aufnahmen bestraft werden. Insofern ist das Vorhaben der Ministerin keine „Lex Ulmen“. Aber ich habe schon den Eindruck, dass die laufende Empörungswelle politisch mitgenommen werden soll.

Brauchen die Pläne zu Gesetzesänderungen diesen Druck?

Da möchte ich differenzieren. Der Gesetzgeber reagiert zu Recht auf neuere Entwicklungen wie sexualisierte Deepfakes oder die erwähnten Sauna-Aufnahmen. Die Strafrechtswissenschaft ist sich einig, dass es hier Gesetzeslücken gibt. Viele plädieren dafür, sie zu schließen. Wenn solche Dinge zu einem verbreiteten Problem werden, ist es gut, dagegen auch mit dem Strafrecht einzuschreiten. Es gibt aber auch fragwürdige Bestrebungen.

09.04.2024, Köln: Podiumsdiskussion frank & frei in der Karl Rainer Akademie zum Thema "Die vulnerable Gesellschaft".
Joachim Frank im Gespräch mit Prof.in Dr. Dr. Frauke Rostalski und Prof. Dr. Markus Gabriel.
Im Bild Prof.in Dr. Dr. Frauke Rostalski.

Foto: Michael Bause

Frauke Rostalski als Gast der Talkreihe „frank&frei“ des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in der Kölner Karl-Rahner-Akademie

Welche?

Ich denke erstens daran, dass schon das Herstellen von Deepfake-Videos strafbar sein soll. Natürlich bergen solche Aufnahmen ein Gefahrenpotenzial. Was erst einmal vorhanden ist, kann auch verschickt werden. Andererseits wird der Bereich strafbaren Handelns immer weiter ausgedehnt oder – wie wir Juristen sagen – „ins Vorfeld“ gerückt.

Der Gesetzentwurf hat den Charakter eines trojanischen Pferds.
Professorin Frauke Rostalski

Was schlagen Sie stattdessen vor?

Ich hielte es für ausreichend, wenn man sagt: Bestraft wird, wer solche Deepfakes verwendet, sie also Dritten auf irgendeinem Weg zugänglich macht. Die Gesetzesreform, wie sie jetzt geplant ist, schießt hier übers Ziel hinaus. An anderer Stelle hat der Entwurf zudem den Charakter eines trojanischen Pferds.

Was soll das heißen?

Es wurden Vorschriften reingefrickelt, die aus meiner Sicht ebenfalls zu weit gehen. Bestraft werden sollen zum Beispiel auch nicht-sexualisierte Deepfakes, die ein vermeintlich echtes Geschehen wiedergeben und geeignet sind, dem Ansehen einer Person zu schaden.

Da kann einem der Arzt und Moderator Eckart von Hirschhausen einfallen, der lange gegen Fake-Videos im Netz gekämpft hat, auf denen er vermeintlich Werbung für obskure Medikamente macht.

Das ist natürlich verwerflich. Aber braucht man dafür das Strafrecht? Es ist ja nicht so, dass man schutzlos dasteht, wenn es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch gibt. Ich habe jedenfalls die Sorge, dass die geplante neue Vorschrift auch alle möglichen kleinen Deepfakes unter Strafe stellt, durch die sich zum Beispiel führende Politiker in ihrem Ansehen oder ihrer Ehre angegriffen fühlen könnten. Für mich ist das ein weiterer Versuch, die Meinungsfreiheit auf „kaltem Weg“ über die sogenannten Chilling-Effekte einzuschränken: Man muss sich immer genauer überlegen, was man noch sagen oder tun darf, ohne dass man die Staatsanwaltschaft an der Backe hat. Darüber redet im Moment nur keiner, weil alle auf den Fall Ulmen/Fernandes konzentriert sind.

Mich beunruhigt die offenkundige Zunahme an Deepfakes mit sexualisierten Inhalten.
Professorin Frauke Rostalski

Was geht Ihnen als Frau, deren Profession das Strafrecht ist, beim Fall Ulmen/Fernandes durch den Kopf?

Zuerst einmal der vermeintlich todlangweilige Satz: Es gilt die Unschuldsvermutung. Ich habe die Berichte gelesen, die auf dem Artikel im „Spiegel“ beruhen und nehme zur Kenntnis, dass Christian Ulmen behauptet, er habe gar keine gefakten Porno-Aufnahmen seiner Ex-Frau verschickt, sondern Aufnahmen von Frauen, die ihr sehr ähnlich sehen. Das wäre nicht strafbar. Unabhängig davon, wie die Ermittlungen hier ausgehen, beunruhigt mich die offenkundige Zunahme an Deepfakes mit sexualisierten Inhalten, denen vor allem Frauen zum Opfer fallen.

Dann hat jemand wie Collien Fernandes mit ihrem Prominenten-Status eine Stellvertreterinnen-Funktion?

Ja, und das ist einerseits auch gut so. Andererseits nehme ich hier auch eine Schwäche in der gesellschaftlichen Debatte wahr. Es gibt so viele krasse Fälle von sexualisierter Gewalt in Paarbeziehungen, die öffentlich allenfalls eine Randnotiz sind. Kaum betrifft sie einen Promi, schwillt die besagte Empörungswelle an. Alle sind vor dem Gesetz gleich, aber offensichtlich gibt es in der öffentlichen Wahrnehmung einen Unrechtsunterschied.

Gegenbeispiel: Gisèle Pelicot. Die kannte in Frankreich niemand, und dennoch bekam ihr Fall eine riesige Öffentlichkeit.

Richtig. Und trotzdem finde ich, das bestätigt mein Unbehagen.

Das Strafrecht hinkt immer hinter neuen technologischen Möglichkeiten hinterher.
Professorin Frauke Rostalski

Warum?

Wegen der Fallhöhe. Bei Gisèle Pelicot ging es um schlimmste Vergewaltigungen in betäubtem Zustand – und das über viele Jahre hinweg. Das ist an Schauderhaftigkeit kaum mehr zu überbieten. Aber es brauchte offenbar diese unfassbare Dimension, um den Fall zum Gesprächsthema zu machen. Bei Collien Fernandes genügte ein vermeintlicher Deepfake. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich will das Unrecht, das ihr – wenn sich die Vorwürfe erhärten sollten – angetan wurde, nicht schmälern. Ich will nur auf ein gewisses Ungleichgewicht aufmerksam machen.

Ist das Strafrecht überhaupt das richtige Instrument, um neue Phänomene wie Deepfakes zu bekämpfen?

Das Strafrecht ist zunächst einmal nicht dafür da, jede Regelungslücke im gesellschaftlichen oder persönlichen Miteinander zu schließen. Es hat, wie wir Juristen sagen, notwendig „fragmentarischen Charakter“. Das ist so und wird auch so bleiben. Ebenso zwangsläufig hinkt das Strafrecht immer hinter neuen technologischen Möglichkeiten hinterher. Das ist nicht nur bei der Künstlichen Intelligenz so, sondern auch in anderen Bereichen. Denken Sie an die Biomedizin. Immer müssen wir bei solchen Innovationen fragen, wie wir diejenigen schützen, die davon in unzumutbarer Weise negativ betroffen sind. Insbesondere dann, wenn die Negativwirkungen gehäuft vorkommen. Das Strafrecht bietet hier eine mögliche Handhabe.

Aber wird es den Bedürfnissen der Opfer angemessen gerecht?

Es hat sein Gutes, wenn dem Opfer signalisiert wird: Wir sehen, dass dir Unrecht getan wurde. Was dir widerfahren ist, wird von der Allgemeinheit geächtet und vom Staat geahndet. Das ist wichtig für das Opfer. Hinzu kommt der Abschreckungseffekt, der aber nur dann greift, wenn bestehende Strafvorschriften auch angewandt werden. Nicht die Paragrafen sind hier entscheidend, sondern die Rechtspraxis.

Und da gibt es gerade im Bereich der Internet-Kriminalität ein Problem. Für die Durchsetzung des Rechts müssen wir an die Betreiber der Plattformen ran. Wenn dort Deepfake-Pornos kursieren und die Opfer sich melden, darf es kein langes Gefackel geben, bis die Aufnahmen verschwinden. Die müssen raus aus dem Netz, und zwar sofort. Darauf kommt es den Opfern schließlich zuerst und vor allem an. Die Bestrafung der Täter kann eine Befriedungsfunktion haben, aber nicht, solange die Spuren der Tat durchs Netz geistern.


Frauke Rostalski ist geschäftsführende Direktorin des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln. Die Juristin und Philosophin ist Mitglied im Deutschen Ethikrat.