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Kölner VölkerrechtlerClaus Kreß erneut zum Sonderberater in Den Haag berufen

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß berät die Anklagebehörde am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zum Verbrechen der Aggression. Er sieht darin auch ein Zeichen der Solidarität.

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Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß ist Sonderberater des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß ist Sonderberater des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß wird für ein weiteres Jahr am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag als Sonderberater des Anklägers tätig sein. Sein Vertrag wurde jetzt auf Bitten der Anklagebehörde verlängert, wie die Universität zu Köln mitteilte.

Kreß‘ Arbeit betrifft das „Verbrechen der Aggression“ (Angriffskrieg) gegen souveräne Staaten, das vom IStGH verfolgt wird – neben Völkermord (Genozid), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auf diesem Rechtsgebiet gilt der 60-Jährige als einer der führenden Experten weltweit. Am Aufbau des IStGH war er als Mitglied der deutschen Delegation beteiligt. Zu seinen Aufgaben als Berater gehört unter anderem die rechtliche Bewertung staatlicher Angriffshandlungen – wie etwa des russischen Überfalls auf die Ukraine.

Druck und Einschüchterung durch Trump-Regierung

Er freue sich, „dem IStGH auf einem meiner zentralen Forschungsfelder auch künftig helfen zu dürfen“, sagte Kreß dieser Redaktion. „Das ist für mich auch ein Zeichen der Solidarität mit allen am Gericht, die mit bewundernswerter Entschlossenheit ihrer Arbeit nachgehen und sich von den Einschüchterungen und dem Druck namentlich durch die amtierende US-Regierung nicht beirren lassen.“

Der IStGH wurde 1998 in Rom gegründet und wird derzeit von 125 Vertragsstaaten getragen, darunter Deutschland, nicht aber die USA, Russland oder China. Der Gerichtshof in Den Haag ist das erste ständige internationale Strafgericht der Rechtsgeschichte, vor dem Einzelpersonen wegen Straftaten nach Völkerrecht abgeurteilt werden können.

Unter das Verbrechen der Aggression fallen Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta Vereinten Nationen darstellt. Angeklagt werden Personen, die aufgrund ihrer Führungsposition in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu lenken oder zu kontrollieren.